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Acht tote Babys in Wallenfels: Mutter muss für 14 Jahre in Haft


Acht tote Babys in Bayern
Mutter zu 14 Jahren Haft verurteilt

Von dpa
Aktualisiert am 20.07.2016Lesedauer: 2 Min.
Die Mutter der acht toten Babys im Landgericht Coburg.Vergrößern des BildesDie Mutter der acht toten Babys im Landgericht Coburg. (Quelle: dpa-bilder)
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Acht Monate nach dem Fund von acht toten Babys in Oberfranken ist die Mutter wegen Totschlags zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Coburg sprach die 45-Jährige in vier Fällen schuldig.

Eine Verurteilung der Frau wegen Mordes, wie es die Staatsanwaltschaft gefordert hatte, lehnte das Gericht jedoch ab. Der wegen Beihilfe zum Mord angeklagte Vater wurde vom Gericht freigesprochen.

Die acht toten Neugeborenen waren im November im oberfränkischen Wallenfels gefunden worden. Bei vier der Babys war laut Staatsanwaltschaft nicht festzustellen, ob sie gelebt hatten oder lebensfähig gewesen wären.

Für eine Verurteilung des Mannes, etwa wegen Beihilfe zum Totschlag, hätte dieser damit rechnen müssen, dass seine Frau Kinder tötet. Dafür habe das Gericht aber keinen Nachweis. Der Verteidiger der 45-Jährigen konnte nach dem Urteil noch nicht sagen, ob er Revision einlegen wird. "Ich muss jetzt erst mit meiner Mandantin sprechen."

Richter sieht keinen niederen Beweggrund

"Wenn ein solcher Fall verhandelt wird wie dieser, dann gibt es plötzlich ganz viele, die wissen, was richtig ist: dass hier eine angebliche Horror-Mutter für immer eingesperrt gehört", sagte der Vorsitzende Richter Christoph Gillot. "Wir müssen in einem ersten Schritt versuchen, das Verhalten nachzuvollziehen. Das hat nichts damit zu tun, es zu rechtfertigen, sondern zu versuchen, es zu verstehen." Dann aber müsse juristisch entschieden werden, wie das Verhalten zu bewerten sei.

"Sie ist die Verdrängerin und nicht die die planvolle Entscheiderin", sagte der Richter weiter. "Sicherlich handelte sie egoistisch und selbstsüchtig, aber es gibt eben auch das Motiv, die Familie zu erhalten." Das sei kein niederer Beweggrund - weshalb eine Verurteilung wegen Mordes nicht in Frage gekommen sei.

45-Jährige laut Gutachter voll schuldfähig

Die Staatsanwaltschaft hatte für die Mutter lebenslange Haft wegen Mordes in vier Fällen und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Der Verteidiger der Frau hatte auf eine konkrete Strafforderung verzichtet, der Verteidiger ihres Noch-Ehemanns plädierte für seinen Mandanten auf Freispruch.

Im Prozess, der über nur vier Verhandlungstage lief, hatte ein psychiatrischer Gutachter die 45-Jährige für voll schuldfähig erklärt. Sie sei weder schwer psychisch krank noch alkoholabhängig.

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