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Helmut Kohls Schadenersatz wird nicht vererbt


Millionen-Klage gegen Biografen
Kohls Anspruch auf Schadenersatz ist wohl verfallen

Von afp
28.10.2017Lesedauer: 1 Min.
Maike Kohl-Richter bei der Beerdigung ihres Mannes.Vergrößern des BildesMaike Kohl-Richter bei der Beerdigung ihres Mannes. (Quelle: dpa-bilder)
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Mit dem Tod des im Juni verstorbenen Helmut Kohl sind die Ansprüche an seine Biografen Heribert Schwan und Tilman Jens verfallen. Die aktuelle Ausgabe des "Spiegel" berichtet über den Fall, wonach Kohls Witwe und Alleinerbin Maike Kohl-Richter wohl leer ausgehen wird.

"Geldentschädigungsansprüche für Verletzungen von Persönlichkeitsrechten sind nicht vererblich", zitiert der "Spiegel" die Hannoveraner Jura-Professorin Jutta Stender-Vorwachs.

Schadenersatzansprüche waren noch nicht rechtskräftig

Entscheidend ist demnach dabei, dass die Ansprüche Kohls zum Zeitpunkt seines Todes noch nicht rechtskräftig waren. Zwar hatte das Landgericht Köln Kohl im April 2017 wegen der unabgesprochenen Veröffentlichungen eine Million Euro Schadenersatz zugesprochen. Als der Altkanzler dann im Juni starb, war der Rechtsstreit darüber aber noch offen, da beide Seiten Berufung eingelegt hatten. Darüber will das Kölner Oberlandesgericht dem Bericht zufolge am 15. Februar verhandeln.

"Schmerzensgeldansprüche haben eine heilende Funktion", sagte Stender-Vorwachs" dazu weiter dem "Spiegel". "Sie sollen der betroffenen Persönlichkeit etwas Gutes tun." Dieses Ziel könne aber nach dem Tod des Geschädigten nicht mehr erreicht werden. Die Anwälte Kohls sowie die Autoren wollten sich laut "Spiegel" nicht zu dem Fall äußern. Der mitverklagte Heyne-Verlag äußerte demnach aber die Erwartung, das Oberlandesgericht werde die Klage "aus erbrechtlichen Gründen abweisen".

Schwan und Jens sind die Autoren des 2014 erschienenen Buchs "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle". Bei dem Streit geht es vor allem um Textpassagen zu vertraulichen Äußerungen Kohls über andere Politiker und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens.

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