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Respekt vor Allah, aber nicht vor Richterin – Beschwerde abgewiesen


Muslim muss Strafe zahlen
Respekt vor Allah, aber nicht vor der Richterin

Von dpa
23.11.2017Lesedauer: 1 Min.
Das Bundesverfassungsgericht sieht keinen Grund, gegen ein Ordnungsgeld vorzugehen.Vergrößern des BildesDas Bundesverfassungsgericht sieht keinen Grund, gegen ein Ordnungsgeld vorzugehen. (Quelle: Uli Deck/dpa-bilder)
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Ein Mann hat sich vor Gericht geweigert, sich vor einer Richterin zu erheben und dies mit seiner Religion begründet. Die darauf folgende Geldstrafe ist gerechtfertigt.

Ein muslimischer Angeklagter weigerte sich, sich während der Urteilsverkündung vor einer Mannheimer Richterin zu erheben und muss deswegen Ordnungsgeld zahlen. Dieser sah sich in seinem Grundrecht auf Glaubensfreiheit eingeschränkt und legte Beschwerde ein. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde jedoch nicht zur Entscheidung an.

Die Verfassungsbeschwerde sei offensichtlich unzulässig, weil nicht ersichtlich sei, inwiefern das Ordnungsgeld ungerechtfertigt in sein Grundrecht auf Glaubensfreiheit eingegriffen habe. Die Entscheidung ist unanfechtbar (AZ: 2 BvR 1366/17 – Beschluss vom 08. November 2017).

Der Kenianer, der unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt war, hatte seine Weigerung mit religiösen Motiven begründet: Er dürfe sich nur für Allah erheben. Im Laufe des Prozesses war er wiederholt aufgefallen, weil er zu spät vor Gericht erschienen war. Welches Urteil das Amtsgericht Mannheim vor gut einem Jahr in dem Prozess gefällt hatte, ging aus der Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts nicht hervor.

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