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Informationen zu Abtreibungen: Frauenärztinnen in Berlin wegen Paragraf 219a verurteilt


Informationen zu Abtreibungen
Frauenärztinnen wegen Paragraf 219a verurteilt

Von dpa, lw

Aktualisiert am 14.06.2019Lesedauer: 2 Min.
Urteil in Berlin: Die Ärztinnen Bettina Gaber (l.) und Dr. Verena Weyer stehen mit Unterstützern vor dem Amtsgericht.Vergrößern des BildesUrteil in Berlin: Die Ärztinnen Bettina Gaber (l) und Dr. Verena Weyer stehen mit Unterstützern vor dem Amtsgericht. (Quelle: Pauk Zinken/dpa-bilder)
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Für Schwangerschaftsabbrüche darf nicht geworben werden. Das ist gesetzlich geregelt. In Berlin wurden deshalb nun zwei Gynäkologinnen verurteilt. Frauenrechtlerinnen protestieren.

Wegen Verstoßes gegen das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche sind zwei Berliner Frauenärztinnen verurteilt worden. Es war der erste Prozess seit der Neuregelung des umstrittenen Paragrafen 219a im Frühjahr.

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sprach die Gynäkologinnen schuldig und verhängte Geldstrafen. Auf der Website ihrer gemeinsamen Praxis sei angegeben gewesen, dass zu den Leistungen einer der Ärztinnen auch medikamentöse, narkosefreie Schwangerschaftsabbrüche gehören. Auch nach der Neuregelung ist die Nennung weitergehender Informationen etwa zur Methode unzulässig.

Proteste vor Gerichtsgebäude

Die 56- und 52-jährigen Ärztinnen wurden zu je 2.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert und den Paragrafen 219a scharf kritisiert. Die Staatsanwaltschaft hatte jeweils 7.500 Euro Strafe verlangt.

Der Prozess wurde von Protesten begleitet. Frauenrechtlerinnen forderten auf einer Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude die Streichung des Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch.

Reform ist immer noch umstritten

Nach heftigem Ringen zwischen CDU, CSU und SPD hatte der Bundestag im Februar 2019 dem Koalitionskompromiss zum sogenannten Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche zugestimmt. Ärztinnen und Ärzte dürfen demnach öffentlich machen, dass sie Abbrüche vornehmen. Weitere Informationen etwa über Methoden sind den Anbietern nicht erlaubt. Sie müssen an die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verweisen.


Die Reform ist nach wie vor umstritten. Mehrere Organisationen wie der Bundesverband pro familia, der AWO-Bundesverband, das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung und der Arbeitskreis Frauengesundheit hatten zu der Protestkundgebung am Rande des Strafprozesses aufgerufen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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