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Gustl Mollath: Freistaat Bayern zahlt Justizopfer 600.000 Euro Entschädigung


Nach jahrelangem Rechtsstreit
Bayern zahlt Justizopfer Gustl Mollath 600.000 Euro

Von t-online, ds

Aktualisiert am 12.11.2019Lesedauer: 1 Min.
Justizopfer Gustl Mollath: Er saß sieben Jahre im Gefängnis.Vergrößern des BildesJustizopfer Gustl Mollath: Er saß sieben Jahre im Gefängnis. (Quelle: dpa)
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Der Rechtsstreit zwischen Justizopfer Gustl Mollath und dem Freistaat Bayern ist beendet. Mollath bekommt für die sieben Jahre, die er zu Unrecht in einer Psychiatrie saß, eine hohe Entschädigungssumme.

Nach einem jahrelangem Rechtsstreit haben sich das Land Bayern und das Justizopfer Gustl Mollath auf eine Entschädigungszahlung geeinigt. Mollath erhält für die unrechtmäßige Unterbringung in einem forensischen Krankenhaus 600.000 Euro, teilte das Landgericht München mit.

Mit der gütlichen Einigung ist der Rechtsstreit mit dem Freistaat beendet. Das Land zahle das Geld ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Damit kann ein im März begonnenes Verfahren abgeschlossen werden. Mollath, das wohl bekannteste Justizopfer in der Bundesrepublik, saß sieben Jahre lang zu Unrecht in einer Psychiatrie. Das Justizministerium hatte ihm nach seiner Entlassung 70.000 Euro gezahlt. Mollath selbst forderte vom Freistaat Bayern später 1,8 Millionen Euro an Schadensersatz.

Der 62-Jährige war 2006 nach einem Prozess wegen angeblicher Gewalt gegen seine Ehefrau und Wahnvorstellungen in die Psychiatrie eingewiesen worden. Er selbst hatte Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung, Schwarzgeld- und Insidergeschäften gegen seine Frau und weitere Mitarbeiter sowie Kunden der HypoVereinsbank gestellt. Seine Frau behauptete daraufhin, Mollath habe sie geschlagen, getreten, gebissen und gewürgt. Gutachter attestierten ihm eine psychische Störung.


Sechs Jahre nach dem Verfahren, im Jahr 2012, wurde dann ein interner Revisionsbericht der HypoVereinsbank öffentlich, der einen Teil von Mollaths Vorwürfen bestätigte. Das Oberlandesgericht Nürnberg ordnete daraufhin die Wiederaufnahme des Strafverfahrens sowie die sofortige Freilassung Mollaths an. Im August 2014 wurde er vom Landgericht Regensburg freigesprochen.

Verwendete Quellen
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