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Iraker nach Abschiebung getötet: Finnland schuldig gesprochen


Menschenrechtsverletzung
Iraker nach Abschiebung getötet: Finnland schuldig

14.11.2019Lesedauer: 2 Min.
Demonstranten in Berlin fordern die Abschiebungen in den Irak auszusetzen: In jüngster Zeit gibt es dort wieder vermehrt gewalttätige Auseinandersetzungen.Vergrößern des BildesDemonstranten in Berlin fordern die Abschiebungen in den Irak auszusetzen: In jüngster Zeit gibt es dort wieder vermehrt gewalttätige Auseinandersetzungen. (Quelle: Jan Scheunert/dpa-bilder)
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Finnland hat einen Iraker in sein Heimatland abgeschoben – obwohl es dort bereits mehrere Mordversuche gab. Er wurde getötet. Dafür stand Finnland vor Gericht – und wurde für schuldig befunden.

Finnland hat mit der Ablehnung des Asylantrags eines Mannes aus dem Irak nach einer Gerichtsentscheidung gegen die Menschenrechte verstoßen. Der Mann war kurz nach seiner unfreiwilligen Rückkehr in den Irak getötet worden.

Finnland habe mit seiner Entscheidung das Recht des Mannes auf Leben und sein Recht, keiner Folter oder unmenschlicher Behandlung ausgesetzt zu werden, verletzt, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg am Donnerstag. Der Tochter des Mannes stehe nun eine Entschädigung zu, entschied das Gericht.

Mann floh nach zwei Mordversuchen

Der Iraker war ein sunnitischer Muslim und arbeitete im irakischen Innenministerium. Er geriet dort in Streit mit einem Kollegen, der mutmaßlich zu einer mächtigen schiitischen Miliz gehörte. Nachdem der Mann infolgedessen zwei Mordversuche überlebt hatte, floh er mit seiner Familie nach Finnland.

Die finnischen Behörden lehnten seinen Antrag auf Flüchtlingsstatus allerdings ab. Ihrer Auffassung nach gab es keinen Beweis dafür, dass die Attentatsversuche mit dem Arbeitsstreit zusammenhingen oder dass dem Mann als sunnitischem Muslim Verfolgung drohe. Im November 2015 kehrte der Mann freiwillig in den Irak zurück, um eine Abschiebung zu vermeiden. Kurz darauf erfuhr seine Tochter, dass ihr Vater dort erschossen wurde.


Das Gericht ist der Auffassung, dass die finnischen Behörden die Attentatsversuche nicht ernst genug genommen haben. Sie hätten die Risiken, denen der Iraker aufgrund seines Hintergrundes ausgesetzt war, sowie die Sicherheitslage im Irak nicht richtig eingeschätzt. Der Tochter des Mannes, die geklagt hatte, wurden 20.000 Euro Entschädigung zugesprochen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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