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Würzburg: Logopäde missbrauchte behinderte Jungen – lange Haftstrafe


Urteil in Würzburg
Logopäde missbrauchte behinderte Jungen – lange Haft

Von dpa
Aktualisiert am 25.05.2020Lesedauer: 2 Min.
Der Logopäde beim Prozessbeginn im März im Würzburger Landgericht.Vergrößern des BildesDer Logopäde beim Prozessbeginn im März im Würzburger Landgericht. (Quelle: Daniel Karmann/dpa)
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Ein Sprachtherapeut missbraucht ihm anvertraute Jungen - während die anderen Kinder im Nebenraum spielen. Mehr als ein Jahr nach der Festnahme des Mannes gibt es nun ein Urteil.

Wegen des sexuellen Missbrauchs von sieben behinderten Jungen hat das Landgericht Würzburg einen Logopäden zu elf Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Zudem verhängte das Gericht ein lebenslanges Berufsverbot.

Viele Übergriffe fanden den Ermittlern zufolge in zwei Würzburger Kitas statt, in denen der Sprachtherapeut den damals zwei bis sechs Jahre alten Kindern eigentlich beim Verständigen helfen sollte. Der Fall zählt zu den schlimmsten bekannten Missbrauchsdelikten in Bayern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az. 510 Js 541/19 jug).

Einige Nebenkläger forderten Sicherungsverwahrung

Die Anklage hatte für den 38-Jährigen 13 Jahre und 9 Monate Freiheitsstrafe verlangt. Zudem hatte Staatsanwältin Manuela Teubel von der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg ein Berufsverbot für den Sprachtherapeuten gefordert. Einige Nebenklagevertreter hatten sich den Haftforderungen der Anklage angeschlossen, darüber hinaus aber auch Sicherungsverwahrung für den Deutschen gefordert. Diese wird in der Regel angeordnet, um die Allgemeinheit auch nach Verbüßung einer Haftstrafe vor dem Täter zu schützen. Die Verteidigung plädierte für eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und acht Monaten.

Ein Großteil des Prozesses fand zum Schutz der Opfer hinter verschlossenen Türen statt. In dem Verfahren vor der Großen Jugendkammer hatte der Angeklagte zu Prozessauftakt Anfang März gestanden, sich jahrelang an den Jungen vergangen zu haben – während die anderen Kinder in Nebenräumen spielten. In mehr als 60 Fällen davon waren die Übergriffe derart massiv, dass der Mann unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs angeklagt war.

Der psychiatrische Gutachter in dem Verfahren hatte den Angeklagten für therapierbar erklärt, aber nicht für vermindert schuldfähig. Der 38-Jährige hatte die Taten gefilmt und im Darknet verbreitet, so kamen ihm die Ermittler auf die Spur. In seiner Wohnung stellten Polizisten knapp 23.000 Dateien mit Missbrauchsinhalten sicher.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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