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Grevenbroich: Verdurstetes Kind – Beamte schildern schreckliche Zustände


Prozess um verdurstetes Kind
"Kot oder Blut": Beamte schildern schreckliche Zustände

Von dpa
Aktualisiert am 08.07.2020Lesedauer: 1 Min.
Kleinkind verdurstet: Der Prozess gegen die Mutter hat begonnen.Vergrößern des BildesKleinkind verdurstet: Der Prozess gegen die Mutter hat begonnen. (Quelle: Foto: Marius Becker/dpa-bilder)
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Ein Zweijähriger verdurstet qualvoll in seinem Kinderzimmer. Im Prozess gegen die Mutter liefern die Polizisten jetzt grausame Einblicke in die Wohnung.

Gut ein Jahr nach dem qualvollen Tod eines Kindes in einer Grevenbroicher Wohnung haben Polizisten in dem Prozess gegen die Mutter die Zustände in der Wohnung geschildert. Die Angeklagte habe dort etwa 20 Ratten in Käfigen gehalten, sagte ein Beamter am Mittwoch als Zeuge im Landgericht Mönchengladbach. Der Polizist, der damals den Bericht über den mutmaßlichen Tatort geschrieben hatte, beschrieb die Wohnung als "desolat". An den Wänden des Kinderzimmers habe er rot-braune Schmierereien festgestellt, jedoch nicht sicher sagen können, ob es sich dabei um "Kot oder Blut" handelte.

Mutter ist wegen Totschlags durch Unterlassen angeklagt

Der Zweijährige war im April 2019 in dem Kinderzimmer gestorben. Die Mutter soll ihn in sein Bettchen gelegt und einen Heizlüfter darauf gerichtet haben. Erst am übernächsten Tag soll sie wieder nach ihrem Sohn geschaut haben. Die von ihr alarmierten Rettungskräfte konnten nur noch den Tod des Kindes feststellen. Laut Rechtsmedizin starb es aufgrund von Flüssigkeitsmangel in Verbindung mit erheblicher Hitzeeinwirkung. Die 28 Jahre alte Mutter ist wegen Totschlags durch Unterlassen angeklagt.

Ein weiterer Beamte sagte als Zeuge vor Gericht, die Mutter habe bei ihrer Vernehmung angegeben, dass sie überfordert gewesen sei und deswegen nicht nach dem Kind geschaut habe. Sie habe gewusst, dass die Windeln des Kindes voll waren, und habe es nicht wickeln wollen. Der Verteidiger der Angeklagten hatte beim Prozessauftakt für den Mittwoch eine Einlassung der Angeklagten angekündigt, die jedoch kurzfristig auf einen Folgetermin verschoben wurde.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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