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Mannheim: Oberarzt will Frau nicht die Hand geben – Gericht lehnt Einbürgerung ab


Urteil in Mannheim
Arzt will Frauen nicht die Hand geben – Gericht lehnt Einbürgerung ab

17.10.2020Lesedauer: 1 Min.
Ein Doktor gibt einer Patienten die Hand (Symbolfoto): Der Mann lehnt nach Darstellung des Gerichts das Händeschütteln mit jeder Frau ab.Vergrößern des BildesEin Doktor gibt einer Patienten die Hand (Symbolfoto): Der Mann lehnt nach Darstellung des Gerichts das Händeschütteln mit jeder Frau ab. (Quelle: imago-images-bilder)
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Der Oberarzt einer Klinik in Baden-Württemberg darf nicht deutscher Staatsbürger werden. Beim Einbürgerungsantrag hatte er aus augenscheinlich religiösen Gründen darauf bestanden, Frauen nicht die Hand geben zu müssen.

Wer wegen einer fundamentalistischen Wertvorstellung ablehnt, Frauen die Hand zu schütteln, darf nach einem Gerichtsurteil nicht eingebürgert werden. Der Verwaltungsgerichtshof hat den Einbürgerungsantrag eines libanesischen Staatsangehörigen deshalb abgelehnt. Die Einstellung des Mannes gewährleiste nicht, dass er sich in die deutschen Lebensverhältnisse einordne, teilte das Gericht am Freitag in Mannheim mit. Zuvor hatte der Mann gegen die Ablehnung seines Antrags durch ein Landratsamt erfolglos vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart geklagt.

Der Mann lehnt nach Darstellung des Gerichts das Händeschütteln mit jeder Frau ab, weil sie ein anderes Geschlecht hat und damit per se als eine dem Mann drohende Gefahr sexueller Versuchung beziehungsweise unmoralischen Handelns gelte. Der Mann lebt laut Gericht seit 2002 rechtmäßig in Deutschland und ist mittlerweile Oberarzt an einer Klinik.

Einbürgerungszeremonie platzte über Handschlag

Der Mann hatte sich bei der ursprünglich geplanten Übergabe der Einbürgerungsurkunde 2015 geweigert, der zuständigen Sachbearbeiterin die Hand zu schütteln. Er begründete dies damit, seiner Frau – einer Muslima deutscher Nationalität und syrischer Herkunft – versprochen zu haben, keiner anderen Frau die Hand zu geben.

Die mündliche Verhandlung war bereits im Sommer. Das Urteil (AZ.: 12 S 629/19) ist den Beteiligten erst jüngst bekanntgegeben worden. Der Verwaltungsgerichtshof hat Revision zugelassen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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