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Wandlitz: Zehn Jahre Haft für Totschlag und zerstückelte Leiche


Gewaltverbrechen in Wandlitz
Totschlag und zerstückelte Leiche: Zehn Jahre Haft für Angeklagten

Von afp
30.11.2020Lesedauer: 2 Min.
Haft für Angeklagten: Wegen Totschlags und Zerstückelung der Leiche ist ein 27-Jähriger zu zehn Jahren Haft verurteilt worden.Vergrößern des BildesHaft für Angeklagten: Wegen Totschlags und Zerstückelung der Leiche ist ein 27-Jähriger zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. (Quelle: Christian Schroedter/imago-images-bilder)
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Ein 27-Jähriger hat seinen Mitbewohner mit einem Messer getötet und seine Leiche anschließend zerstückelt. Er stellte sich später selbst der Polizei. Jetzt ist das Urteil für die Tat gefallen.

In einem Prozess um ein Gewaltverbrechen samt anschließender Zerstückelung der Leiche hat das Landgericht in Frankfurt an der Oder den Angeklagten am Montag zu zehn Jahren Haft verurteilt. Die Richter in der brandenburgischen Stadt sahen es nach Angaben eines Gerichtssprechers als erwiesen an, dass der 27-Jährige im März seinen Mitbewohner mit 15 Messerstichen tötete und anschließend im Badezimmer zerstückelte, um den Toten in einen Rollkoffer verstecken zu können.

Das Urteil erging demnach wegen Totschlags, die genauen Motive für die Tat konnten trotz umfangreicher Beweisaufnahme in dem Prozess nicht aufgeklärt werden. Für die Schuld des Angeklagten sprachen laut Gerichtssprecher außer dessen Geständnis auch die Spuren des Tatgeschehens. Die genauen Abläufe blieben dabei allerdings unklar.

Täter flüchtete nach Zerstückelung der Leiche

Das Verbrechen ereignete sich im März in Wandlitz. Laut Anklage verfügte der Beschuldigte als gelernter Koch über Fachkenntnisse, die ihm dabei halfen, beide Beine und den linken Arm des Opfers abzutrennen. Demnach klingelte es gerade an der Wohnungstür, als er versuchte, die Leichenteile in dem Rollkoffer zu verstauen. Der Mann flüchtete und ließ dabei den Koffer sowie die Leichenteile zurück. Er stellte sich einige Tage später selbst der Polizei.

Mit ihrem Urteil vom Montag blieben die Richter unter der Forderung der Anklage, die 13 Jahre Haft gefordert hatte. Positiv werteten sie laut Sprecher das Geständnis des Angeklagten. Die Verteidigung hatte sechs Jahre Gefängnis gefordert. Dem Sprecher zufolge hatte unter anderem auch eine etwaige Notwehrhandlung in dem Prozess eine Rolle gespielt. Dies passte nach Überzeugung der Richter allerdings nicht zum Spurenbild. Der Angeklagte wurde als voll schuldfähig eingestuft. Ein Verdacht auf Drogenkonsum erhärtete sich nicht.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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