t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePanoramaJustiz

Urteil in Koblenz zu Staatsfolter in Syrien: Angeklagter muss lebenslang in Haft


Weltweit erster Prozess
Staatsfolter in Syrien: Angeklagter zu lebenslanger Haft verurteilt

Von afp, dpa, lw

Aktualisiert am 13.01.2022Lesedauer: 2 Min.
Der Angeklagte: Erstmals wurde in einem Prozess um Staatsfolter in Syrien ein Urteil gefällt.Vergrößern des BildesDer Angeklagte: Erstmals wurde in einem Prozess um Staatsfolter in Syrien ein Urteil gefällt. (Quelle: Thomas Frey/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Es ist eine historische Entscheidung: Ein Mann ist in Deutschland wegen Staatsfolter in Syrien verurteilt worden. Die Verteidigung will das Urteil anfechten.

Im Koblenzer Prozess um Staatsfolter in Syrien ist der Angeklagte am Donnerstag zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Oberlandesgericht in der rheinland-pfälzischen Stadt sprach den 58-jährigen Anwar R. wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, 27-fachen Mordes und weiterer Delikte schuldig. Es war der weltweit erste Prozess um Folter durch den syrischen Staat.

Die Verteidigung kündigte Revision an. Er sei mit dem Richterspruch "nicht zufrieden", sagte Verteidiger Yorck Fratzky. Der angeklagte Anwar R. sei stellvertretend für das Regime verurteilt worden. "Die Verteidigung hat diese persönliche Schuld nicht gesehen."

Verfahren sorgt international für Aufsehen

Das Verfahren mit mehr als 80 Zeugen sowie einer Reihe von Folteropfern als Nebenkläger hat international Aufsehen erregt. Die Bundesanwaltschaft hatte dem Angeklagten Anwar R. Verbrechen gegen die Menschlichkeit 2011 und 2012 in der Anfangsphase des syrischen Bürgerkrieges vorgeworfen.

Der 58-Jährige soll in einem Gefängnis des Allgemeinen Geheimdienstes in der syrischen Hauptstadt Damaskus als Vernehmungschef für die Folter von mindestens 4.000 Menschen verantwortlich gewesen sein. Mindestens 30 Gefangene seien gestorben.

Verurteilter will insgeheim mit Opposition sympathisiert haben

Die Verteidigung hatte zuvor Freispruch gefordert. Der Angeklagte hatte sich als unschuldig bezeichnet. Er habe nicht gefoltert und auch keinen einzigen Befehl dazu erteilt. Im Gegenteil, er habe für Freilassungen gefangener Demonstranten des Arabischen Frühlings gesorgt. Insgeheim habe er mit der syrischen Opposition sympathisiert und sie nach der Flucht aus seiner Heimat unterstützt – auch mit der Teilnahme an der zweiten Syrien-Friedenskonferenz 2014 in Genf.

Das Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht erlaubt es, auch hierzulande mögliche Kriegsverbrechen von Ausländern in anderen Staaten zu verfolgen. Anwar R. und der frühere Mitangeklagte Eyad A. waren nach ihrer Flucht in Deutschland von mutmaßlichen Folteropfern erkannt und 2019 in Berlin und Zweibrücken festgenommen worden.

Eyad A. wurde vom OLG bereits zu viereinhalb Jahren Haft wegen Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Über seine Revision ist noch nicht entschieden worden. A. hatte nach Überzeugung der Koblenzer Richter 2011 in Syrien dazu beigetragen, 30 Demonstranten ins Foltergefängnis des Hauptangeklagten zu bringen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen AFP und dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website