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Hamburg: IS-Rückkehrerin wegen misshandelter Sklavin angeklagt


Vorwurf der Kriegsverbrechen
IS-Rückkehrerin wegen misshandelter Sklavin angeklagt

Von dpa, afp
12.04.2022Lesedauer: 2 Min.
Hanseatisches Oberlandesgericht (OLG), Hamburg: Die Bundesanwaltschaft hat beim OLG Anklage gegen eine IS-Rückkehrerin eingereicht, die in Syrien eine Sklavin überwacht und misshandelt haben soll.Vergrößern des BildesHanseatisches Oberlandesgericht (OLG), Hamburg: Die Bundesanwaltschaft hat beim OLG Anklage gegen eine IS-Rückkehrerin eingereicht, die in Syrien eine Sklavin überwacht und misshandelt haben soll. (Quelle: Rüdiger Wölk/imago-images-bilder)
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Im Fall einer deutschen Frau, die sich im Jahre 2014 dem Islamischen Staat in Syrien angeschlossen haben soll, ist Anklage erhoben worden. Ihr wird unter anderem die Misshandlung einer Sklavin vorgeworfen.

Eine IS-Rückkehrerin, die in Syrien eine jesidische Sklavin misshandelt haben soll, muss sich aller Voraussicht nach bald in Hamburg vor Gericht verantworten. Die Bundesanwaltschaft hat dort am Oberlandesgericht (OLG) Anklage gegen die Frau erhoben, wie die Karlsruher Behörde am Dienstag mitteilte.

Der Deutschen werden unter anderem Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vorgeworfen. Am OLG muss die Anklage noch zugelassen werden.

Frau wurde misshandelt und ständig überwacht

Die Deutsche Jalda A. soll der Anklage zufolge von 2014 und 2017 in Syrien nacheinander mit drei Kämpfern der Dschihadistenmiliz "Islamischer Staat" (IS) verheiratet gewesen sein und diese selbst als Mitglied unterstützt haben. Einer dieser Männer hielt den Angaben zufolge eine Jesidin als Sklavin und vergewaltigte sie regelmäßig.

Die Angeklagte habe das mitbekommen und die Frau "nahezu täglich" selbst misshandelt. Sie habe sie geschlagen und getreten, an den Haaren gerissen und mit dem Kopf gegen die Wand gestoßen. Außerdem habe sie die Frau ständig überwacht und zu islamischen Gebeten aufgefordert. "Dies alles diente dem erklärten Ziel des IS, den jesidischen Glauben zu vernichten", hieß es.

Die Deutsche war laut Mitteilung später in kurdische Gefangenschaft geraten und im Oktober 2021 bei ihrer Wiedereinreise festgenommen worden. An dem Tag hatte die Bundesregierung acht IS-Frauen mit ihren Kindern nach Deutschland fliegen lassen. Die Bundesanwaltschaft hatte im Januar die Ermittlungen von der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg übernommen und einen eigenen Haftbefehl gegen die Frau erwirkt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa und AFP
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