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Urteil: Verpflichtende Beteiligung an Windparks verfassungsgemäß


Gesetz zur verpflichtenden Beteiligung an Windparks verfassungsgemäß

Von dpa, afp
05.05.2022Lesedauer: 1 Min.
Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts können Windparkbetreiber in Mecklenburg-Vorpommern dazu verpflichtet werden, die Anwohner finanziell zu beteiligen. (Symbolfoto)Vergrößern des BildesLaut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts können Windparkbetreiber in Mecklenburg-Vorpommern dazu verpflichtet werden, die Anwohner finanziell zu beteiligen. (Symbolfoto) (Quelle: imago-images-bilder)
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Wer in Mecklenburg-Vorpommern einen Windpark baut, muss unter Umständen Anwohner daran beteiligen. Dagegen hatte ein Unternehmen geklagt. Das Bundesverfassungsgericht billigte nun das Gesetz.

Windpark-Betreiber dürfen gesetzlich dazu verpflichtet werden, betroffene Bürger und Kommunen finanziell am Ertrag zu beteiligen. Das Bundesverfassungsgericht billigte ein Gesetz aus Mecklenburg-Vorpommern, das seit 2016 eine solche Pflicht vorsieht, wie am Donnerstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Durch die Beteiligung der Anwohner am Ertrag soll die Akzeptanz des Windenergieausbaus an Land erhöht werden. Die damit verfolgten Gemeinwohl-Ziele wie Klimaschutz und Sicherung der Stromversorgung seien "hinreichend gewichtig", um den "schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheit" zu rechtfertigen, hieß es.

Die Richterinnen und Richter wiesen die Verfassungsbeschwerde eines Windenergie-Unternehmens ab. Beanstandet wurde nur ein kleiner Punkt des Gesetzes, der sehr aufwendige Informationspflichten vorsieht.

Beteiligung auf Bundesebene freiwillig

Laut Beteiligungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern müssen Betreiber vor dem Bau eines Windparks eine Projektgesellschaft gründen sowie Gemeinden und Bürgern im Umkreis von fünf Kilometern mindestens ein Fünftel der Anteile zum Kauf anbieten, wobei ein Anteil nicht mehr als 500 Euro kosten darf. Ersatzweise können sie Gemeinden auch eine Ausgleichszahlung anbieten und den Bürgern ein Sparprodukt.

Auf Bundesebene können Windradbetreiber die betroffenen Kommunen auf freiwilliger Basis finanziell beteiligen. Die einzelnen Bundesländer dürfen aber weitergehende Regelungen erlassen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa und AFP
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