"Entmenschlichung der Opfer" Staatsanwalt: KZ-Wachmann soll mehrere Jahre in Haft

Er soll Wachmann im Konzentrationslager Sachsenhausen gewesen und für den Tod Tausender Menschen mitverantwortlich sein: Nun hat die Staatsanwaltschaft die geforderte Strafe bekannt gegeben.
Im Prozess gegen einen 101-jährigen Angeklagten, der SS-Wachmann im Konzentrationslager Sachsenhausen gewesen sein soll, hat die Staatsanwaltschaft fünf Jahre Haft für den Angeklagten gefordert. "Sie haben die Entmenschlichung der Opfer hingenommen und haben sich damit abgefunden", sagte Oberstaatsanwalt Cyrill Klement am Dienstag in Brandenburg an der Havel.
Der Mann soll laut Anklage von 1942 bis 1945 Beihilfe zum Mord an mehr als 3.500 Häftlingen geleistet haben. Dabei geht es unter anderem um den Tod von sowjetischen Kriegsgefangenen und Kranken durch Genickschuss und durch Vergasung.
Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf Dokumente zu einem SS-Wachmann mit dem Namen, dem Geburtsdatum und dem Geburtsort des Mannes. Bisher bestritt der Angeklagte, dass er in dem KZ tätig war. Er arbeitete nach eigenen Angaben in der fraglichen Zeit als Landarbeiter bei Pasewalk in Mecklenburg-Vorpommern. Der Strafrahmen liegt für die angeklagte Tat zwischen drei und 15 Jahren. Das Plädoyer der Verteidigung ist nach bisherigen Plänen für den 1. Juni vorgesehen.
- Nachrichtenagentur dpa