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Prozess in Bayern: Sex in der Kirche? Frau muss vor Gericht


Nach Anklage gegen Mann
Sex in der Kirche? Frau muss vor Gericht

Von dpa
Aktualisiert am 30.11.2023Lesedauer: 2 Min.
1296553367Vergrößern des BildesKirche in Rosenheim (Symbolbild): Dem Mann wurde bereits unter anderem Störung der Religionsausübung vorgeworfen. (Quelle: REDA&CO/Getty Images)
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Erst musste nur ihr Mann vor Gericht, nun auch sie: Eine Frau wird in Bayern angeklagt, weil sie Sex in einer Kirche gehabt haben soll.

Nach dem Sex in einer oberbayerischen Kirche muss sich nach dem beteiligten Mann auch seine Frau vor einem Gericht verantworten. Anfang Februar sei die Verhandlung gegen sie vor dem Amtsgericht Rosenheim angesetzt, teilte ein Sprecher am Donnerstag mit. Gegen die Frau war zunächst ein Strafbefehl ergangen. Weil sie Widerspruch dagegen einlegte, kommt es nun zum Termin vor einem Richter.

Vor dem Landgericht Traunstein muss sich seit diesem Monat bereits der Mann der Angeklagten verantworten. Dieser wird unter anderem dafür angeklagt, dass er in der Nähe des Altars einer katholischen Kirche in Schechen bei Rosenheim Sex mit ihr gehabt haben soll. Hinzu kommt, dass er Bilder vom Akt gemacht habe. Der gebürtigen Rosenheimer äußerte sich zu Prozessauftakt nach Gerichtsangaben nicht zu den zahlreichen Vorwürfen gegen ihn. Mehr zu der Anklage lesen Sie hier.

Vorwurf: Störung der Religionsausübung

Ihm wird unter anderem Störung der Religionsausübung vorgeworfen. An einem "Ort, der dem Gottesdienst einer Religionsgesellschaft gewidmet" sei, habe er "beschimpfenden Unfug" verübt, heißt es in der Anklage. Er ist zudem wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Bedrohung und Betrugs angeklagt.

In der Kirche muss nach dem Akt womöglich der Altar neu gesegnet werden. Die Entscheidung, ob es dazu kommt, ist noch nicht getroffen, wie ein Sprecher des zuständigen Erzbistums München und Freising mitteilte. Eine solcher Ritus sieht laut Kirche vor, dass der Altar abgedeckt und mit Weihrauch und Weihwasser neu gesegnet wird.

"Insbesondere mit Rücksicht auf das religiöse Empfinden der Gläubigen ist eine solche Schändung durch einen Bußritus nach Maßgabe der liturgischen Bücher zu beheben", sagte der Bistumssprecher. Mehr dazu lesen Sie hier.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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