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München: Lokführer nach tödlichem S-Bahn-Unglück verurteilt


"Fataler Fehler"
Lokführer nach tödlichem S-Bahn-Unglück verurteilt

Von dpa
Aktualisiert am 07.03.2024Lesedauer: 2 Min.
Schäftlarn: Zwei S-Bahnen sind zusammengeprallt.Vergrößern des BildesSchäftlarn: Zwei S-Bahnen sind zusammengeprallt. (Quelle: Matthias Balk/dpa)
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Vor zwei Jahren ist ein Zug mit einer entgegenkommenden S-Bahn zusammengestoßen. Das Amtsgericht München hat nun ein Urteil gegen einen der beiden Lokführer gesprochen.

Gut zwei Jahre nach dem tödlichen S-Bahn-Unglück im oberbayerischen Schäftlarn hat ein Schöffengericht in München am Donnerstag einen Lokführer zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt – unter anderem wegen fahrlässiger Tötung. Der 56 Jahre alte Mann hatte demnach am 14. Februar 2022 ein rotes Signal und Vorschriften missachtet. Sein Zug war in der Folge mit einer entgegenkommenden S-Bahn zusammengestoßen. Ein junger Mann starb, Dutzende Menschen wurden verletzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Lokführer habe grob pflichtwidrig gehandelt, sagte die Richterin des Schöffengerichts, Nesrin Reichle, am Donnerstag. Er habe sich zwar nicht an den Unfall erinnern können, sagte die Richterin. Aber: "Er hat eingeräumt, dass es ein fataler Fehler war." Seinen Fehler habe er vollumfänglich anerkannt, sein Geständnis sei glaubhaft gewesen.

Sachschaden von sieben Millionen Euro

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor zwei Jahre und neun Monate Haft für den Lokführer verlangt. Der Triebfahrzeugführer habe gröbst pflichtwidrig gehandelt, sagte die Staatsanwältin. Sie warf dem Angeklagten neben fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in 51 Fällen auch Gefährdung des Bahnverkehrs vor. Es sei ein Sachschaden von sieben Millionen Euro entstanden. Zu seinen Gunsten wertete sie sein Geständnis und sein aufrichtiges Bedauern.

Der Mann hatte sich am Donnerstag in seinem letzten Wort erneut unter Tränen für seine Fehler entschuldigt. Sein Verteidiger Stephan Beukelmann plädierte auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Sein Mandant habe Fehler gemacht, er stelle sich jedoch seiner Verantwortung.

Der Lokführer hatte in dem Verfahren angegeben, er könne sich an den Unfall nicht erinnern. Er wisse nicht, warum er sich so verhalten habe. Zugleich nahm er die Schuld auf sich.

Keine schriftliche Genehmigung

Den Ermittlungen zufolge hatte der Mann am Unglückstag den Zug mit der Nummer 6785 gefahren und sich zunächst vor dem Bahnhof Ebenhausen-Schäftlarn über eine Zwangsbremsung wegen zu hohen Tempos hinweggesetzt. Nach dem Ein- und Aussteigen der Fahrgäste fuhr er demnach trotz eines roten Haltesignals los – und hebelte die darauf folgende automatische Zwangsbremsung aus. Eine schriftliche Genehmigung des Fahrdienstleiters zur Weiterfahrt nach dieser Bremsung holte er nicht ein.

Zeitgleich kam auf der eingleisigen Strecke die verspätete S-Bahn mit der Zugnummer 6776 aus München entgegen. Deren Lokführer erhielt Rot und leitete eine Schnellbremsung ein. Sein Zug kam nach zusätzlicher Zwangsbremsung zum Stehen. Als der junge Lokführer noch mit dem Fahrdienstleiter telefonierte, um nach den Gründen zu fragen, kam bereits die andere S-Bahn entgegen. Der angeklagte Lokführer leitete noch eine Schnellbremsung ein, doch das reichte nicht mehr. Die Triebfahrzeuge krachten ineinander.

Der Angeklagte – ein gelernter Dreher – hatte erst ein Dreivierteljahr vor dem Unfall die Prüfung zum Triebfahrzeugführer abgelegt. Damit habe sich ein Kindheitstraum erfüllt, sagte der Mann. Schon als kleiner Junge habe er Lokführer werden wollen. Seit Januar trägt er nun Post aus.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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