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Fall Joel (†6): Angeklagter teilgeständig – Verhandlungen laufen


Er soll siebenmal zugestochen haben
Nach Tod des Sechsjährigen Joels: Angeklagter teils geständig

Von dpa
Aktualisiert am 04.04.2024Lesedauer: 2 Min.
Kreuze, Figuren, Kerzen und Blumen stehen an der Stelle, wo der sechsjährige getötete Joel gefunden wurde.Vergrößern des Bildes
Kreuze, Figuren, Kerzen und Blumen stehen an der Stelle, wo der sechsjährige getötete Joel gefunden wurde. (Quelle: Bernd Wüstneck)
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Im Fall des getöteten Joels hat es eine Wendung gegeben. Nach Monaten des Schweigens hat sich der Angeklagte erstmals geäußert.

Im Prozess um den gewaltsamen Tod des sechsjährigen Jungen namens Joel, hat der 15-jährige Angeklagte ein Teilgeständnis abgegeben. Das Landgericht Neubrandenburg gab bekannt, dass sich der 15-Jährige erstmals teilweise zur Sache eingelassen habe. Ihm wird vorgeworfen, Joel im vergangenen September in Pragsdorf im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte geschlagen und mit einem Messer erstochen zu haben.

Die Aussagen des Angeklagten machen laut Gericht weitere Beweisaufnahmen notwendig. Daher wurden drei weitere Verhandlungstermine für den 17. und 23. April sowie den 2. Mai angesetzt. Bereits seit Februar hat das Gericht rund 50 Zeugen angehört.

Angeklagter soll siebenmal zugestochen haben

Das Gericht hatte schon einmal Zusatztermine festlegen müssen, aufgrund der umfangreichen Beweisaufnahme. Ursprünglich war geplant, dass an einem gesonderten Termin ein Urteil verkündet werden sollte. Der Verhandlungstag endete am Donnerstagnachmittag, ohne dass wie ursprünglich geplant zwei Sachverständige – darunter ein psychiatrischer Gutachter – ausgesagt hätten.

Der Fall des ermordeten Joel hat bundesweit Bestürzung ausgelöst. Laut Staatsanwaltschaft soll der damals noch 14-jährige Angeklagte, Joel mehrfach ins Gesicht geschlagen und siebenmal mit einem etwa 15 Zentimeter langen Messer auf ihn eingestochen haben. Der Junge starb an seinen Verletzungen.

Auch gegen Bruder des Angeklagten wird ermittelt

Die Anklage wirft dem Teenager vor, dass er den Tod Joels zumindest billigend in Kauf genommen habe. Frühere Angaben des Angeklagten waren widersprüchlich und seine DNA wurde am Tatmesser gefunden.

Nachdem der Angeklagte zwischenzeitlich aus der Untersuchungshaft entlassen worden war – weil das Gericht keinen Haftgrund sah – legte die Staatsanwaltschaft Widerspruch ein und das Oberlandesgericht Rostock hob die Entscheidung auf.

Zudem kam heraus, dass auch gegen den älteren Bruder des Angeklagten ermittelt wird – diese Ermittlungen stehen in Zusammenhang mit dem Fall Joel, jedoch wurden keine Details genannt.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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