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Netphen in NRW: Vater soll zweijähriges Kind aus Fenster gestürzt haben


Mordkommission ermittelt
Vater soll zweijähriges Kind aus Fenster geworfen haben

Von t-online, mtt

16.06.2025 - 17:55 UhrLesedauer: 1 Min.
Notarzt und RettungswagenVergrößern des Bildes
Blaulicht an einer Einsatzstelle (Symbolbild): Das Kind überlebte schwer verletzt. (Quelle: Julian Stratenschulte/dpa/dpa-bilder)
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Die Polizei geht von Absicht aus: Ein 31-Jähriger soll sein kleines Kind aus dem Fenster geworfen oder es aus großer Höhe fallen gelassen haben.

In der nordrhein-westfälischen 23.000-Einwohner-Stadt Netphen im Kreis Siegen-Wittgenstein hat die Polizei einen Vater festgenommen, dem ein versuchtes Tötungsdelikt zur Last gelegt wird. Der Mann soll sein zweijähriges Kind aus einem Fenster in vier Metern Höhe geworfen haben.

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Wie die Beamten am Montag mitteilten, soll er die Tat in der Nacht zum Sonntag begangen haben. Gegen 2 Uhr wurden demnach Einsatzkräfte der Polizei und des Rettungsdienstes zu einer kommunalen Unterbringungseinrichtung gerufen. Das Kleinkind kam mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus und wird dort intensivmedizinisch betreut, wie Polizei und Staatsanwaltschaft mitteilten. Lebensgefahr bestehe aktuell nicht, hieß es.

Tatverdächtiger in U-Haft

Die Polizei Hagen richtete eine Mordkommission ein. Nach derzeitigem Ermittlungsstand sei der 31 Jahre alte Vater des Kindes dringend tatverdächtig, vorsätzlich gehandelt zu haben, sagte eine Sprecherin der Polizei t-online. Dem Mann werde vorgeworfen, sein Kind entweder geworfen oder aus dem Fenster gehalten und fallen gelassen zu haben.

Der 31-Jährige ließ sich vor Ort widerstandslos von den Beamten festnehmen. Er wurde einem Untersuchungsrichter vorgeführt und sitzt aktuell in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen dauern an. Zu den näheren Hintergründen oder einem möglichen Motiv machen die Ermittler derzeit keine weiteren Angaben.

Bei einer kommunalen Unterbringungseinrichtung handelt es sich um eine Einrichtung, die von einer Kommune bereitgestellt wird, um Geflüchtete oder andere Personen mit Anspruch auf Sozialleistungen unterzubringen.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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