Bewährung gekippt Kölner Rasern droht Haftstrafe

Zwei Raser aus Köln müssen möglicherweise für mehrere Jahre ins Gefängnis. Die für den Tod einer Radfahrerin verantwortlichen Männer waren zunächst zu Bewährungsstrafen verurteilt worden – zu Unrecht, wie der BGH entschieden hat.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Aussetzung der Strafen zur Bewährung aufgehoben und verweist das Verfahren zurück an das Landgericht Köln. Die beiden Männer müssen nun damit rechnen, dass sie ihre Haftstrafen verbüßen müssen.
Das Landgericht Köln hatte die beiden Autoraser wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen von zwei Jahren sowie einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Sie waren im April 2015 bei einem illegalen Autorennen in der Stadt für den Tod einer 19-jährigen Fahrradfahrerin verantwortlich.
Der BGH begründete die Aufhebung der Bewährung damit, dass die Angeklagten den Tod ihres Opfers zwar fahrlässig verursacht, das Rennen aber vorsätzlich gefahren und die Gefahr durch ihre aggressive Fahrweise bewusst herbeigeführt hätten. Das Landgericht hätte zudem bedenken müssen, wie sich eine Strafaussetzung zur Bewährung auf das allgemeine Rechtsempfinden der Bevölkerung auswirke.