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Sexualstraftäter soll Fünfjährige sexuell missbraucht haben


Von Chef vertuscht
Sexualstraftäter soll Fünfjährige missbraucht haben

Von dpa
Aktualisiert am 27.02.2018Lesedauer: 2 Min.
In Baden-Württemberg ist ein Sexualstraftäter rückfällig geworden: Er soll ein fünfjähriges Mädchen sexuell missbraucht haben (Symbolbild).Vergrößern des BildesIn Baden-Württemberg ist ein Sexualstraftäter rückfällig geworden: Er soll ein fünfjähriges Mädchen sexuell missbraucht haben (Symbolbild). (Quelle: Friso Gentsch/dpa-bilder)
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In Baden-Württemberg ist ein vorbestrafter Sexualstraftäter rückfällig geworden: Er soll ein fünfjähriges Mädchen sexuell missbraucht haben. Sein Chef wollte die Straftat vertuschen.

Ein vorbestrafter Sexualstraftäter soll in Altensteig in Baden-Württemberg ein fünfjähriges Mädchen sexuell missbraucht haben. Der 38-Jährige hatte ein Kontaktverbot zu weiblichen Kindern und Jugendlichen, wie die Staatsanwaltschaft Tübingen und die Polizei Karlsruhe mitteilten.

Dennoch habe er am Samstag in einer Sammelunterkunft seines Arbeitgebers, wo Firmenangestellte wohnen, mit dem Mädchen gespielt und sich mit ihm allein in ein Zimmer zurückgezogen. Dort soll der Mann das Kind unsittlich berührt haben. Er sitzt seit Montag in Untersuchungshaft. Der Mann saß wegen ähnlicher Taten jahrelang im Gefängnis.

Die Mutter des Mädchens hatte am Sonntag Anzeige erstattet. Daraufhin soll ihr vom Arbeitgeber des Verdächtigen Geld geboten worden sein, damit sie die Anzeige zurückzieht. Die Frau ließ sich nicht darauf ein. Ermittler durchsuchten die Wohnung des 38-Jährigen und die Wohnung seines Chefs. Die Beamten nahmen den Arbeitgeber und dessen Ehefrau am Sonntag wegen versuchter Strafvereitelung vorläufig fest. Beide kamen wieder frei.

Verdächtiger war rückfallgefährdet

Der Verdächtige ist wegen ähnlicher Vergehen mehrfach vorbestraft. Er stehe unter Führungsaufsicht und sei als rückfallgefährdet eingestuft gewesen, hieß es. Die Staatsanwaltschaft war für Nachfragen zunächst nicht erreichbar. Unklar war etwa, wie lange der Mann bereits im Gefängnis saß und seit wann er wieder frei ist.

Haben Sexualtäter ihre Haftstrafe verbüßt, können sie unter Führungsaufsicht gestellt werden. Dazu muss die Gefahr bestehen, dass sie weitere Straftaten begehen. Die zwei- bis fünfjährige Aufsicht soll Verurteilten den Übergang in die Freiheit erleichtern und verhindern, dass sie neue Taten begehen. Dazu werden ihnen Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Überwachung durch die Polizei ist nicht vorgesehen.

Verwendete Quellen
  • dpa
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