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Anklage gegen Häftling in Diez: Frau in Besuchsraum vergewaltigt


Kinder waren Zeugen
Vergewaltigung im JVA-Besuchsraum: Häftling angeklagt

  • Lars Wienand
Von Lars Wienand

Aktualisiert am 26.03.2018Lesedauer: 2 Min.
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Schauplatz des Übergriffs: Im Besuchsraum der JVA Diez fiel ein Frauenmörder über seine Ehefrau her. Laut Anklage konnte er sie ungestört vergewaltigen.Vergrößern des Bildes
Schauplatz des Übergriffs: Im Besuchsraum der JVA Diez fiel ein Frauenmörder über seine Ehefrau her. Laut Anklage konnte er sie ungestört vergewaltigen. (Quelle: Thomas Frey/dpa-bilder)

Ein verurteilter Frauenmörder fällt im Besuchsraum der JVA über seine Ehefrau her: Fünf Monate nach dem erschütternden Fall ist der Mann angeklagt – wegen Vergewaltigung und versuchten Mordes.

Rund fünf Monate nach einer mutmaßlichen Vergewaltigung einer Frau im Besuchsraum der JVA im rheinland-pfälzischen Diez ist der Häftling nun angeklagt. Der Mann war vor den Augen ihrer beiden Kinder (5 und 7) mit einer Scherbe und einem Rasiermesser bewaffnet über die Ehefrau hergefallen. Erst ein anderer Häftling hatte ihn gestoppt. Die Staatsanwaltschaft Koblenz wirft ihm unter anderem versuchten Mord und Vergewaltigung vor, teilte sie am Montag mit. Gegen Personal der JVA laufen die Ermittlungen noch.

Der Fall am 2. November hatte bundesweit Fassungslosigkeit und eine Debatte um die Aufsicht in der JVA ausgelöst. Der Mann hatte eine Porzellanscherbe mit einem Stück Plastik zu einer Waffe verwandelt und in den Besuchsraum des Gefängnisses geschmuggelt. Laut Staatsanwaltschaft konnte er die Frau ungestört vergewaltigen, nachdem er sie mit der Scherbe bedroht und ihr die Kleidung vom Körper geschnitten hatte. Das Paar war seit September 2016 verheiratet, berichtete die "Rhein-Zeitung".

Vorfall in einer Spielecke im Besuchsraum

Auch den Sohn der Frau misshandelte er laut Anklage körperlich, drehte ihm demnach den Arm auf den Rücken. Das Geschehen spielte sich nach Angaben des rheinland-pfälzischen Justizministeriums in der Spielecke des Besuchsraums ab – hinter tischhohen Regalen mit Spielzeug. Das Ministerium hatte erklärt: "Eine gewisse Privatsphäre ist im Interesse der dort spielenden Kinder bisher geduldet worden." Eine vollständige Einsicht sei den JVA-Beamten nicht möglich gewesen.

Als die weinende Frau ankündigte, nicht mehr zu Besuch zu kommen, drehte der Mann laut Anklage durch: Er würgte sie demnach, schlug ihr die Faust ins Gesicht und stach mit der Scherbe auf ihre Schläfe sowie in den Hals- und Brustbereich ein. Lebensbedrohlich waren die Verletzungen nicht. Die Staatsanwaltschaft geht aber davon aus: Er wollte die Frau töten. Die Ermittler haben die Vorwürfe damit erneut erweitert.

Zunächst hatten sie wegen des Verdachts der Vergewaltigung und der gefährlichen Körperverletzung ermittelt, dann auch wegen versuchten Totschlags. Nun geht es auch um versuchten Mord. Gestoppt wurde der Mann, weil ein anderer Häftling in dem Besuchsraum aufmerksam wurde und dazwischen ging. Auch auf ihn habe der Mann eingeschlagen und einstechen wollen, heißt es in der Anklage. Einen Prozesstermin gegen den Frauenmörder gibt es noch nicht.

Ermittlungen gegen Personal läuft noch

Und die JVA? Nach dem Vorfall gibt es auch Vorwürfe gegen das Personal, weil die Waffe bei der obligatorischen Kontrolle nicht auffiel und nichts von den Übergriffen bemerkt wurde. Der Koblenzer Leitende Oberstaatsanwalt Harald Kruse in einer Mitteilung: "Hinsichtlich der im Zusammenhang mit diesem Geschehen beschuldigten Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt Diez dauern die Ermittlungen an.". Der Fall hatte auch zu einer politischen Debatte über mögliche Unterbesetzung im Justizvollzug geführt.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft
  • Mitteilung des Justizmninisteriums zum Fall
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