Nach Attacke auf Polizisten Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen IS-Sympathisantin

2016 hatte eine Sympathisantin der Terrorganisation IS auf einen Polizisten eingestochen. Nun entschied der Bundesgerichtshof: Safia S. wollte den Polizisten töten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen die jugendliche IS-Sympathisantin Safia S. bestätigt. Das Mädchen, das im Februar 2016 einen Polizisten in Hannover mit einem Messerstich in den Hals lebensgefährlich verletzt hatte, habe "im Auftrag" der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) gehandelt und mit dieser "die konkrete Tat abgesprochen", urteilte der BGH. Die Revision wurde damit verworfen.
Die damals 16-jährige S. war im Januar 2017 vom Oberlandesgericht im niedersächsischen Celle zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren wegen versuchten Mordes und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verurteilt worden. Das Gericht entsprach damit den Anträgen der Bundesanwaltschaft. Das Mädchen legte dagegen Revision ein.
"Feinde des Islams"
Dem Urteil des OLG zufolge hatte das Mädchen im Februar 2016 einem Polizeibeamten, der im Hauptbahnhof von Hannover Streife ging, bei einer Kontrolle unvermittelt mit einem Messer in den Hals gestochen, um ihn zu töten. Sie sah in ihm demnach einen Repräsentanten Deutschlands, dessen Bewohner sie als "Feinde des Islams" hasste. Der Polizist überlebte schwer verletzt.
Die deutsch-marokkanische Schülerin hatte laut Anklage während eines Aufenthalts in der Türkei Kontakt zu Mittelsmännern des IS. und wurde von diesen zu einer "Märtyreroperation" in Deutschland angestachelt. Ursprünglich wollte sie demnach auf eigene Faust weiter in IS-Gebiete in Syrien reisen, wurde vorher aber von ihrer Mutter nach Deutschland zurückgebracht. Bis zur Tat hielt sie Kontakt mit den Mittelsmännern.
Auch Mitwisser angeklagt
Die Öffentlichkeit war in Celle wegen des jungen Alters der Angeklagten für die Dauer des ganzen Prozesses einschließlich der Urteilsverkündung ausgeschlossen. Ein damals 20-jähriger Bekannter des Mädchens war dabei als Mitwisser angeklagt.
Er wurde wegen Nichtanzeige einer geplanten Straftat zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Auch dessen Revision verwarf der BGH in seiner Entscheidung, auch seine Strafe ist damit nun rechtskräftig.
- AFP