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Sexueller Missbrauch: Schaffner zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt


Hunderte Fälle
Mann wegen Kindesmissbrauch verurteilt

dpa, Anika von Greve

25.06.2018Lesedauer: 1 Min.
Das Amtsgericht in Freiburg: Hier ist ein Mann wegen Kindesmissbrauch verurteilt worden.Vergrößern des Bildes
Das Amtsgericht in Freiburg: Hier ist ein Mann wegen Kindesmissbrauch verurteilt worden. (Quelle: Patrick Seeger/dpa-bilder)
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In Freiburg ist ein Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden. Es ging um mehrere Hundert Fälle.

Der Mann hatte zuvor ein umfassendes Geständnis abgelegt und seinen minderjährigen männlichen Opfern damit eine Aussage vor Gericht erspart, wie ein Sprecher des Amtsgerichts Freiburg sagte. Dem Angeklagten waren mehr als 220 Taten zwischen Juni 2013 und Oktober 2017 zur Last gelegt worden. Teile des Prozesses und die Plädoyers waren nicht öffentlich (Az.: 17 Ls 180 Js 35471/17).

Um an seine zwischen 12 und 17 Jahre alten Opfer heranzukommen, hatte der 48-Jährige sie während seiner Arbeit als Schaffner in Regionalzügen angesprochen und zu sich nach Hause eingeladen. Dort vergewaltigte und missbrauchte er sie. Alle Taten geschahen in seiner Wohnung in einer Stadt im Südwesten Baden-Württembergs. Zum Teil hatte er den Jungen dafür zwischen 10 und 90 Euro gegeben. Außerdem ließ der Mann sich demnach Schulden, die die Jungen bei ihm gemacht hatten, mit Sex bezahlen.

Der Mann war einschlägig vorbestraft. Wegen ähnlicher Sexualstraftaten wurde er 2016 bereits zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Das nun verhängte Strafmaß setzte sich daher aus zwei separaten Freiheitsstrafen zusammen: Zum einen für die vor der Verurteilung zur Bewährungsstrafe begangenen Taten und zum anderen für die danach begangenen. Mit dem Strafmaß folgten die Richter im Wesentlichen dem Antrag von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Die Verteidigung hatte eine mildere Strafe gefordert, ohne diese genau zu beziffern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • dpa
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