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Rassistischer Anschlag? Haft für Hamburger Sprengsatz-Attentäter


Zehn Jahre Haft für Hamburger Bombenleger

Von afp
29.10.2018Lesedauer: 2 Min.
Der Angeklagte sitzt vor der Urteilsverkündung in einem Sitzungssaal des Strafjustizgebäudes: Dem 52-Jährigen wird vorgeworfen, auf dem Bahnsteig eine Plastiktüte mit zwei pyrotechnischen Sprengkörpern und Montageschrauben gezündet zu haben.Vergrößern des BildesDer Angeklagte sitzt vor der Urteilsverkündung in einem Sitzungssaal des Strafjustizgebäudes: Dem 52-Jährigen wird vorgeworfen, auf dem Bahnsteig eine Plastiktüte mit zwei pyrotechnischen Sprengkörpern und Montageschrauben gezündet zu haben. (Quelle: Georg Wendt/dpa-bilder)
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Im letzten Winter hatte ein Mann an einem Hamburger S-Bahnhof einen mit Schrauben versetzten Sprengsatz gezündet. Jetzt schickt ein Gericht den 52-jährigen Täter ins Gefängnis.

Nach der Zündung eines Sprengsatzes an einem S-Bahnhof hat das Hamburger Landgericht einen 52-Jährigen zu zehn Jahren Haft wegen versuchten Mordes und anderer Delikte verurteilt. Die Richter sahen es nach Angaben eines Gerichtssprechers als erwiesen an, dass der erheblich vorbestrafte Mann dabei lebensgefährliche bis tödliche Verletzungen bei Passanten billigend in Kauf nahm.

Der Angeklagte, der laut Gericht früher fest zur rechtsradikalen Skinheadszene gehörte und wegen Gewaltverbrechen schon erheblich vorbestraft ist, hatte im Dezember vergangenen Jahres auf einem belebten Bahnsteig der S-Bahnhaltestelle Veddel zwei sogenannte Polenböller sowie Schrauben in einer Tüte gezündet. Ernsthaft verletzt wurde dabei durch glückliche Umstände allerdings niemand.

Laut Angeklagtem ein vorgezogener "Silvesterscherz"

Das Motiv ließ sich dem Gericht zufolge nicht abschließend klären. Die Richter sahen Anzeichen für eine ausländerfeindlich motivierte Tat. Ein konkreter entsprechender Tatplan habe dem Angeklagten dabei aber nicht ausreichend belastbar nachgewiesen werden können .

Der Mann gehört demnach schon länger nicht mehr zur Skinheadszene. Auch lässt der von ihm gewählte Ort der Explosion keinen sicheren Rückschluss darauf zu, dass er explizit Ausländer treffen wollte. Der Angeklagte selbst hatte die Zündung des Sprengsatzes in dem Prozess als eine Art vorgezogenen "Silvesterscherz" bezeichnet und angegeben, er habe damit lediglich Passanten erschrecken wollen.


Dies nahm ihm das Gericht schon aufgrund der Gefährlichkeit der von ihm gezündeten Bombe nicht ab. Aufgrund der Situation habe der Angeklagte gar nicht garantieren können, dass Passanten nicht in den Spreng- und Splitterradius des Sprengsatzes geraten würden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft können dagegen noch Rechtsmittel einlegen.

Verwendete Quellen
  • AFP
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