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Doppelmordprozess in Schnaittach: Gericht verhängt zwei Mal lebenslang


Eltern mit Hammer erschlagen
Gericht verhängt lebenslängliche Strafen für Doppelmord

Von dpa
Aktualisiert am 11.04.2019Lesedauer: 2 Min.
Nürnberg: Ein 26-Jähriger (Mitte rechts) und dessen Ehefrau (Mitte links) sind des zweifachen Mordes angeklagt.Vergrößern des BildesNürnberg: Ein 26-Jähriger (Mitte rechts) und dessen Ehefrau (Mitte links) sind des zweifachen Mordes angeklagt. (Quelle: Daniel Karmann/dpa-bilder)
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Der Fall machte Schlagzeilen: In einer Gemeinde bei Nürnberg soll ein Paar die Eltern des Mannes erschlagen und dann die Leichen eingemauert haben. Jetzt sind die Urteile gesprochen worden.

Wegen Doppelmordes an den Eltern des Mannes muss ein Paar aus dem mittelfränkischen Schnaittach bei Nürnberg lebenslang hinter Gitter. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte den 26-jährigen Informatiker und seine drei Jahre jüngere Frau am Donnerstag zur Höchststrafe. Die beiden Leichen hatte die Polizei erst einige Wochen nach der Tat entdeckt - eingemauert in einem Nebenraum im Anwesen der Eltern.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Deutschen zunächst die Eltern mit Pflanzensamen vom Rizinusbaum und mit einer Überdosis einer Partydroge vergiften wollten. Als dies scheiterte, erschlug der Sohn in der Nacht auf den 14. Dezember 2017 seine im Bett liegende 66-jährige Mutter mit einem Zimmermannshammer. Danach tötete er mit dem Hammer auch seinen 70 Jahre alten Vater.

Staatsanwalt verwies auf besondere Schwere der Schuld

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Angeklagten zusätzlich gefordert, die besondere Schwere der Schuld festzustellen und für ihn die Sicherungsverwahrung anzuordnen. Dem folgte das Gericht nicht. Die Verteidigung hatte verlangt, die Angeklagten von der Mordanklage freizusprechen und allenfalls gegen den Mann eine befristete Freiheitsstrafe wegen Totschlags zu verhängen.

Für eine Tatbeteiligung der Frau gebe es keine Beweise, hatte Verteidiger Alexander Seifert in seinem Plädoyer gesagt. Ob die Anwälte oder die Staatsanwaltschaft in Berufung gehen, sagten sie zunächst nicht.

Anstiftung zur Tat

Die gelernte Kinderpflegerin war nach Überzeugung des Gerichts zwar in der Tatnacht nicht im Haus der Eltern des Mannes. Jedoch handelten die beiden Angeklagten nach Ansicht des Gerichts gemeinschaftlich, auch wenn die Frau nicht unmittelbar an der Ausführung der Bluttat beteiligt gewesen sei.


Sie habe den Mann zu der Tat angestiftet, weil sie eine Heirat und ihren Einzug in das Haus davon abhängig gemacht habe, "dass die Eltern nicht mehr da" seien, sagte die Vorsitzende Richterin Barbara Richter-Zeininger. Mit dieser Drohung habe die Angeklagte ihren Verlobten gezwungen, seine Eltern zu ermorden, weil sie den 26-Jährigen "für sich allein haben wollte".

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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