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Arnstadt: Mann soll Ex-Partnerin absichtlich tot gefahren haben | Thüringen | Kriminalität


Haftbefehl beantragt
Mann soll Ex-Partnerin tot gefahren haben

Von dpa
Aktualisiert am 25.07.2020Lesedauer: 1 Min.
Das Justizzentrum Erfurt: Die Staatsanwaltschaft wirft einem 49-Jährigen Mord in Tateinheit mit schwerem gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr. (Symbolfoto)Vergrößern des BildesDas Justizzentrum Erfurt: Die Staatsanwaltschaft wirft einem 49-Jährigen Mord in Tateinheit mit schwerem gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr. (Symbolfoto) (Quelle: Martin Schutt/dpa-bilder)
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Nach dem Tod einer Radfahrerin in Arnstadt hat die Staatsanwaltschaft Haftbefehl wegen Mordes gegen den Ehemann erlassen. Er soll mit dem Auto gezielt auf seine Ex-Partnerin zugefahren sein.

Nach dem tödlichen Zusammenstoß einer Radfahrerin mit dem Auto ihres Ex-Partners hat die Staatsanwaltschaft Erfurt Haftbefehl wegen Mordes gegen den Mann beantragt. Der 49-Jährige soll gezielt auf seine von ihm getrennt lebende Ehefrau zugefahren sein, um diese mit dem Auto zu erfassen und zu töten, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Die Frau habe bei dem Aufprall viele Verletzungen erlitten, an denen sie wenige Stunden später im Krankenhaus starb. Deshalb habe die Staatsanwaltschaft am Samstag beim Amtsgericht Erfurt einen Haftbefehl wegen Mordes in Tateinheit mit schwerem gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr beantragt.

Paar hatte zwei gemeinsame Kinder

Zu dem Zusammenstoß war es am Freitag in Arnstadt gekommen. Der Fahrer hatte nach Polizeiangaben die Unfallstelle zunächst verlassen. In Ichtershausen (Ilm-Kreis) habe er aber festgenommen werden können. Laut Polizei war der Mann augenscheinlich betrunken.

Der Mann und die gestorbene Frau haben laut Staatsanwaltschaft zwei gemeinsame Kinder. Diese lebten seit der Trennung der Eltern vor etwa zwei Jahren bei der Mutter. Der Mann sei bislang nicht vorbestraft, "aber bereits mehrfach mit Straftaten zum Nachteil der Geschädigten aufgefallen". Die Staatsanwaltschaft fürchtet, dass sich der Mann absetzen könnte, sollte er nicht in Untersuchungshaft kommen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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