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Frau muss ins Gefängnis: Zum wiederholten Mal kein ICE-Fahrschein


Für 55 Tage
Zum wiederholten Mal kein ICE-Fahrschein: Frau muss ins Gefängnis

Von t-online, mak

Aktualisiert am 01.10.2020Lesedauer: 1 Min.
Einfahrender ICE (Symbolbild): Eine Frau muss für 55 Tage ins Gefängnis, weil sie zum wiederholten Male keinen Fahrschein vorzeigen – und eine Geldstrafe nicht zahlen konnte.Vergrößern des BildesEinfahrender ICE (Symbolbild): Eine Frau muss für 55 Tage ins Gefängnis, weil sie zum wiederholten Male keinen Fahrschein vorzeigen – und eine Geldstrafe nicht zahlen konnte. (Quelle: Ralph Peters/imago-images-bilder)
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Weil sie die Geldstrafe fürs Fahren ohne Fahrschein nicht zahlen konnte, muss eine Frau nun ins Gefängnis. Sie war erneut ohne Ticket im ICE unterwegs.

Eine Zugfahrt ist für viele Menschen entspannend. Aber für eine 38-jährige Frau ist das Resultat einer ICE-Fahrt nun eine Gefängnisstrafe.

Denn sie konnte eine Geldbuße von fast 1.800 Euro für das "Erschleichen von Leistungen" nicht zahlen. Sie hatte zum wiederholten Male keinen Fahrschein mitgeführt.

Aufgefallen ist dies den Beamten der Bundespolizei nur, weil sie auch bei dieser Zugfahrt weder Fahrschein noch Personalausweis dabei hatte. Auf der Wache in Kiel ploppte am PC ein Fahndungstreffer der Staatsanwaltschaft Leipzig auf – mit der Geldstrafe. Da sie die nicht zahlen kann, muss sie für 55 Tage in die Jugendanstalt Schleswig. Das nennt sich "Ersatzfreiheitsstrafe".

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