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In Menschenmenge gerast: Der Fahrer der Todesfahrt hatte Alkohol im Blut


In Menschenmenge gerast
Todesfahrt in Belgien: Verdächtiger angeklagt

Von dpa, mam

Aktualisiert am 22.03.2022Lesedauer: 2 Min.
La Louviere: In Belgien ist bei einer Karnevalsveranstaltung ein Fahrzeug in eine Menschengruppe gefahren.Vergrößern des BildesLa Louviere: In Belgien ist bei einer Karnevalsveranstaltung ein Fahrzeug in eine Menschengruppe gefahren. (Quelle: dpa-bilder)
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Er raste angetrunken bei einer Karnevalsveranstaltung in Belgien in eine Menschenmenge und tötete dabei sechs Menschen. Nun muss sich ein 34-Jähriger vor Gericht verantworten.

Wegen einer tödlichen Fahrt in eine Menschenmenge beim Karneval muss sich in Belgien ein Mann wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. Es sei ein Haftbefehl gegen den 34-Jährigen erlassen worden, berichtete die Nachrichtenagentur Belga am Dienstag unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft.

Die Todesfahrt ereignete sich am Sonntag im südbelgischen Ort Strépy-Bracquegnies bei einer Karnevalsveranstaltung. Bereits am Sonntag sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft, dass es keine Hinweise auf einen terroristischen Hintergrund gebe.

Die Ermittler gehen derzeit davon aus, dass der Mann unvorsichtig gefahren sei, aber keine Tötungsabsicht hatte. Er gab unterdessen zu, deutlich zu schnell gefahren zu sein. Am Freitag soll darüber entschieden werden, ob er zunächst in Haft bleibt.

Raser fuhr 40 km/h zu schnell

Laut der Nachrichtenagentur Belga soll sich der Mann im Internet selbst als Raser bezeichnet haben. Zudem sei ihm in der Vergangenheit der Führerschein entzogen worden, er habe aber alle nötigen Prüfungen abgelegt, um ihn wiederzuerlangen.

Der Staatsanwaltschaft zufolge gab der Fahrer mittlerweile zu, dass er deutlich zu schnell unterwegs gewesen sei. Der Sender VRT berichtete, er habe ausgesagt, in der 50er-Zone rund 90 Stundenkilometer gefahren zu sein. Kurz vor dem Aufprall habe er gebremst, was Kamerabilder bestätigten. Nach dem Aufprall fuhr der Fahrer eigenen Angaben zufolge wegen des Schocks noch mehrere Hundert Meter weiter. Den Ermittlern zufolge war er angetrunken. Der Alkoholwert habe knapp über dem gesetzlichen Grenzwert gelegen.

Hunderte gedenken der Opfer

Der Beifahrer (32) ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt worden. Er sei zunächst unter Auflagen freigelassen worden. Die Ermittler betonten am Dienstag, dass sich die Gründe für die Anklage im Laufe der Ermittlungen noch ändern könnten. Sie beruhten auf den bislang erzielten Erkenntnissen.

Am frühen Dienstagabend versammelten sich mehrere Hundert Menschen in Strépy-Bracquegnies, um der Opfer des Unglücks zu gedenken. Sie ließen Luftballons in den Himmel steigen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa
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