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Kinderschutzbund lehnt Geld von Edathy ab

Von dpa
Aktualisiert am 03.03.2015Lesedauer: 1 Min.
Sebastian Edathy verlässt das Landgericht in Verden.
Sebastian Edathy verlässt das Landgericht in Verden. (Quelle: /dpa-bilder)
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Der Kinderschutzbund Niedersachsen will die vom Landgericht Verden verhängte Geldauflage von Sebastian Edathy nun doch nicht annehmen. Die Entscheidung, das Kinderporno-Verfahren gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten für 5000 Euro einzustellen, sei ein "fatales Signal", teilte der Verband mit.

Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass es möglich sei, sich von Vergehen gegen Kinder freikaufen zu können. Der Vorsitzende des Kinderschutzbundes Niedersachsen, Johannes Schmidt, hatte bereits nach dem Prozess erklärt: "Für 5000 Euro ist die kinderpornografische Dimension dieses Verfahrens einfach vom Tisch gewischt."


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Aufgrund persönlicher und der öffentlich an den Verband herangetragenen Resonanz habe der Vorstand "nach reiflicher Überlegung entschieden, diesen moralischen Widerspruch für sich nicht lösen zu können", sagte Schmidt jetzt. Zunächst hatte er das Geld annehmen wollen.

Neuer Empfänger gesucht

"Das ist ganz ungewöhnlich", sagte eine Gerichtssprecherin. Ihr sei kein Fall bekannt, bei dem das Gericht je eine entsprechende Bitte eine Geldempfängers erhalten habe. Das Gericht werde nun in Absprache mit der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung einen neuen Empfänger bestimmen.

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Richter: "kein Kavaliersdelikt"

Der Prozess war am Montag ohne eine Verurteilung zu Ende gegangen - allerdings ist er erst nach Zahlung der Geldauflage offiziell beendet. Edathy hatte vor Gericht zugegeben, Bilder und Videos besessen zu haben, die laut Staatsanwaltschaft kinder- und jugendpornografisch sind.

Der Vorsitzende Richter Jürgen Seifert hatte bereits zu Beginn des Prozesses angedeutet, dass er einer Einigung zustimmen würde, weil die Zahl der Dateien und Zugriffe noch gering gewesen sei. "Jeder Ersttäter hat eine faire Chance in einem Verfahren verdient." Er machte aber auch deutlich, dass der Besitz von Kinderpornografie kein Kavaliersdelikt sei.

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Von Nilofar Eschborn
SPD
Justiz & Kriminalität




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