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Ägypten: Sängerin Shyma soll wegen anzüglichem Video für zwei Jahre in Haft


Wegen freizügigem Musikvideo
Ägyptische Sängerin soll zwei Jahre ins Gefängnis

Von ap
13.12.2017Lesedauer: 1 Min.
Freizügiges Musikvideo: Die ägyptische Popsängerin Shyma tritt vor einer Klasse in Unterwäsche auf und isst anzüglich eine Banane.Vergrößern des BildesFreizügiges Musikvideo: Die ägyptische Popsängerin Shyma tritt vor einer Klasse in Unterwäsche auf und isst anzüglich eine Banane. (Quelle: Screenshot Youtube)
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Die ägyptische Popsängerin Shyma ist zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt worden. Der Grund ist ein Musikvideo der Künstlerin.

Die unter dem Künstlernamen Shyma bekannte Sängerin Schaimaa Ahmed wurde wegen eines freizügigen Musikvideos für schuldig befunden, Sittenlosigkeit gefördert zu haben. Sie muss außerdem eine Geldstrafe von 10.000 ägyptischen Pfund (etwa 500 Euro) zahlen.

In ihrem Video tritt Shyma vor einer Klasse junger Männer in Unterwäsche auf und singt, während sie unter anderem an einem Apfel leckt und mit einer Banane offenbar Fellatio imitiert. Der Film erregt im konservativen und mehrheitlich muslimischen Ägypten in sozialen Medien Aufsehen und wurde bei Talkshows zum Gesprächsgegenstand.

Der Richter sah es als erwiesen an, dass Shyma mit dem Video "zur Unzucht angestiftet" habe. Der Regisseur erhielt dieselbe Strafe. Das Urteil kann angefochten werden.

Hartes Vorgehen bei Verstößen gegen Moralgesetze

Die Polizei nahm die Sängerin bereits Mitte November fest. Kurz vor der Festnahme hatte sie sich auf Facebook bei allen entschuldigt, die das Video "als unangebracht empfunden" hätten.

Unter Präsident Abdel Fattah al-Sisi gehen die Behörden derzeit besonders hart gegen Künstler vor, die in ihren Augen gegen Moralgesetze verstoßen. Erst vor wenigen Wochen war die Fernsehmoderatorin Doaa Salah zu drei Jahren im Gefängnis verurteilt worden, weil sie in ihrer Sendung über außereheliche Schwangerschaften gesprochen hatte. Ihr wurde ein "Verstoß gegen öffentliche Sitten" vorgeworfen.

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