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Schweiz: Frau stirbt nach Geschlechtsverkehr – Mann freigesprochen


Mehrstündiger Akt
Frau stirbt nach Geschlechtsverkehr – Mann freigesprochen

Von t-online, lw

Aktualisiert am 18.03.2021Lesedauer: 2 Min.
Gerichtsverhandlung in St. Gallen: Ein Schweizer wird für den Tod einer Frau zur Verantwortung gezogen. (Symbolbild)Vergrößern des BildesGerichtsverhandlung in St. Gallen: Ein Schweizer wird für den Tod einer Frau zur Verantwortung gezogen. (Symbolbild) (Quelle: Jan Huebner/imago-images-bilder)

Eine Italienerin reiste für ihre Affäre in die Schweiz. Die Verabredung überlebte die Frau nicht – sie starb nach stundenlangem Geschlechtsverkehr. Der Geliebte musste sich dafür vor Gericht verantworten.

Für ein Rendezvous reiste eine damals 32-jährige Frau aus Italien in die Schweiz – doch das Date endete tödlich für sie. Nach stundenlangem Geschlechtsverkehr soll ihr Geliebter sie tot aufgefunden haben. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: fahrlässige Tötung und unterlassene Hilfeleistung. Nun sprach das Gericht den Angeklagten frei. Demnach sei der Arzt nicht verantwortlich für das Ableben der Frau, berichtet das Schweizer Nachrichtenportal "20 minuten". Der Vorfall ereignete sich bereits im August 2015.

Das Gericht urteilte, die Frau sei zwar in Folge des Geschlechtsaktes gestorben, jedoch hätte der genaue Todeszeitpunkt und die Umstände nicht festgestellt werden können. Der Mann hatte zuvor beteuert, er habe nichts mit dem Tod zu tun. Er habe die Frau gefunden, als diese bereits tot war. Deshalb habe er nicht den Notruf gewählt, sondern die Polizei gerufen. Dem Urteil zufolge handle es sich nicht um unterlassene Hilfeleistung, da der Arzt das entsprechende Fachwissen für diese Reaktion habe, heißt es in dem Bericht. Für eine Reanimation sei es seinem Vernehmen nach zu spät gewesen.

Frau hätte selber Risiken einschätzen müssen

Ob die Frau und der Mann harten, gewaltbegleiteten Geschlechtsverkehr hatten, der zum Tod führte, wie es in der Anklageschrift hieß, konnte ebenso nicht genau ermittelt werden. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten vorgeworfen, als Arzt hätten ihm die Risiken der intensiven, lange andauernden und harten Sexspiele bewusst sein sollen. Die Geliebte sei unterernährt gewesen und in der Nacht des Todes herrschten mit 21 Grad Tropentemperaturen. Dies hätte in Kombination mit dem Liebesspiel und fehlender Flüssigkeitsaufnahme zum Tod führen können.

Das Gericht entschied, dass der 55-Jährige diese Risiken nicht hätte einschätzen müssen. Die Frau, ebenso Ärztin, hätte selber vorsorgliche Maßnahmen treffen müssen. "Die Todesursache bleibt unklar", so der Verteidiger. Es gebe keinen Hinweis auf Gewalteinwirkung. Eine Fremdeinwirkung aus medizinischer Sicht kann ausgeschlossen werden, berichtet "20 minuten". Zudem sei der Sex einvernehmlich gewesen, wie Chatverläufe zwischen dem Mann und der Frau bewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
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