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Sachsens Innenministerium droht ukrainischen Autofahrern


Sorge um Versicherung
Sachsens Innenministerium droht ukrainischen Autofahrern

Von t-online, dpa
03.04.2023Lesedauer: 2 Min.
Fahrzeug mit ukrainischem Kennzeichen (Symbolbild): Eine Sonderregelung ermöglichte es geflüchteten Autofahrern, ihre Fahrzeuge für eine befristete Zeit ohne deutsche Zulassung und Nummernschild zu nutzen.Vergrößern des BildesFahrzeug mit ukrainischem Kennzeichen (Symbolbild): Eine Sonderregelung ermöglichte es geflüchteten Autofahrern, ihre Fahrzeuge ohne deutsche Zulassung und Nummernschild zu nutzen. (Quelle: Christian Ohde/imago images)
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Zahlreiche Ukrainer sind mit ihrem Auto vor dem Krieg geflüchtet. Doch für das sächsische Innenministerium werden sie zum Problem.

Das sächsische Innenministerium will laut einem Bericht der "Bild"-Zeitung verhindern, dass deutsche Fahrzeughalter, die in einen Haftpflichtschaden mit einem unversicherten ukrainischen Auto verwickelt werden, das Nachsehen haben. Deshalb plant die Behörde nun offenbar, ukrainische Fahrzeuge, die seit mehr als einem Jahr auf Deutschlands Straßen unterwegs sind, aus dem Verkehr zu ziehen.

"Es gibt hierbei keinen Spielraum mehr, wir behandeln diese Fahrzeuge wie jedes andere ohne gültige Zulassung oder Versicherung, legen sie still", äußerte sich das Ministerium von Armin Schuster gegenüber der "Bild".

Mit Beginn des russischen Angriffskrieges sind zahlreiche Menschen mit ihrem Auto aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet. Eine Sonderregelung ermöglichte es diesen Autofahrern, ihre Fahrzeuge ohne deutsche Zulassung und Nummernschild zu nutzen. Seit dem 1. Juni 2022 braucht es für ukrainische Fahrzeuge allerdings eine Haftpflichtversicherung.

Verlängerung in Arbeit

Diese erhalten die Fahrzeughalter entweder in Form einer Grenzversicherung, wie sie deutsche Kfz-Versicherer anbieten oder über die sogenannte "Grüne Karte". Letztere garantiert Autofahrern ein Jahr nach der Einreise in die Europäische Union den Versicherungsschutz.

Für viele Geflüchtete läuft die an die "Grüne Karte" gebundene Frist nun aber aus. Ab diesem Zeitpunkt müssen die Fahrer einen Versicherungsschutz nachweisen können. Ohne kann es passieren, dass Verkehrsteilnehmer im Falle eines Unfalls auf den Kosten sitzen bleiben. Laut dem Bericht arbeite das sächsische Verkehrsministerium allerdings in Abstimmung mit anderen Bundesländern an einer Regelung, die es ermöglichen soll, die einjährige Frist nochmal zu verlängern.

Niedersachen verlängert Ausnahmeregelung

Mitte März verlängerte das Land Niedersachsen eine Ausnahmeregelung für ukrainische Fahrzeuge. Fahrzeuge mit ukrainischem Kennzeichen müssen demnach auch weiterhin nicht zugelassen werden, wie das niedersächsische Verkehrsministerium mitteilte. Die Ausnahmeregelung galt ursprünglich nur für ein Jahr und ist bei einigen Autos schon überschritten, hieß es. Die Regelung soll nun bis zum 1. April 2024 gelten, solange eine Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden kann.

Ukrainische Autos haben für gewöhnlich keine gültige deutsche Betriebserlaubnis. Eigentlich wären deshalb eine Begutachtung, eine Hauptuntersuchung und die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen notwendig. Seit Juli 2022 sind ukrainische Führerscheine von Flüchtlingen jedoch durch eine Verordnung der Europäischen Union in Deutschland auch ohne Übersetzung oder internationalen Führerschein nutzbar. Die Regelung gilt derzeit bis mindestens März 2024.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
  • bild.de: "Sachsens Innenminister droht, Ukraine-Autos stillzulegen"
  • mdr.de: "Sind unversicherte ukrainische Fahrzeuge ein Problem?"
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