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Wahlwiederholung in Berlin: Umfrage sieht CDU vorn – Schlappe für SPD


Wiederholungswahl in Berlin
Umfrage sieht CDU deutlich vorn – Schlappe für Giffey

Von dpa
Aktualisiert am 11.12.2022Lesedauer: 2 Min.
Berlins Bürgermeisterin Franziska Giffey bei einer Pressekonferenz: Für sie und ihre SPD sehen die Umfragewerte nicht gut aus.Vergrößern des BildesBerlins Bürgermeisterin Franziska Giffey bei einer Pressekonferenz: Für sie und ihre SPD sehen die Umfragewerte nicht gut aus. (Quelle: NurPhoto/imago images)

Welche Folgen hat die Wiederholungswahl im Februar für das Berliner Abgeordnetenhaus? Eine Umfrage zeigt nun eine erste Tendenz.

Die Berliner CDU und ihr Spitzenkandidat Kai Wegner können nach einer Umfrage auf einen Sieg bei der Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl am 12. Februar hoffen. Demnach kämen die Christdemokraten auf 25 Prozent der Stimmen. Sie würden die mit 21 Prozent der Stimmen zweitplatzierten Grünen und die bei 18 Prozent liegende SPD deutlich hinter sich lassen, wie die Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag des "Tagesspiegel" ergab.

Die mitregierende Linkspartei würde der Umfrage zufolge auf dem vierten Platz landen. Die zuletzt teils deutlich besser bewertete AfD käme auf acht Prozent der Stimmen. Die FDP liegt laut Umfrage bei fünf Prozent und müsste um den Wiedereinzug ins Abgeordnetenhaus bangen. Die größte Mehrheit brächte auch weiterhin das derzeit regierende Bündnis aus SPD, Grünen und Linke (52 Prozent) zusammen.

Berlin: Nur ein Viertel zufrieden mit Bürgermeisterin Giffey

Auch die persönlichen Zufriedenheitswerte mit der Arbeit von Regierungschefin Franziska Giffey (SPD) wurden vom Meinungsforschungsinstitut unter die Lupe genommen. Demnach äußerten sich 25 Prozent der Befragten zufrieden mit Giffeys Arbeit. 59 Prozent waren laut Civey unzufrieden, der Rest unentschieden.

Für die repräsentative Umfrage wurden 2001 Berlinerinnen und Berliner in der Woche vom 2. zum 9. Dezember befragt. Die Fehlerquote beträgt dem Meinungsforschungsinstitut zufolge 3,9 Prozent.

Verfassungsgericht stellte "schwere Mängel" fest

Der Verfassungsgerichtshof hatte am 16. November entschieden, dass die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den zwölf Bezirksverordnetenversammlungen wegen "schwerer systemischer Mängel" und vieler Wahlfehler ungültig sind.

Laut Urteil müssen die Parteien bei der Wiederholung mit denselben Bewerberinnen und Bewerbern antreten wie bei der Pannen-Wahl. Kandidaten, die nicht nochmals antreten wollen oder können, werden durch andere Kandidaten ersetzt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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