Vorwurf: Vetternwirtschaft Ehemalige RBB-Führungskraft scheitert vor Gericht
Die frühere Leiterin der Intendanzabteilung des RBB wollte ihre Kündigung nicht akzeptieren – doch das Berliner Gericht sieht dafür keine Grundlage.
Die frühere Leiterin der Intendanzabteilung beim krisengebeutelten ARD-Sender Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) ist mit der Klage gegen ihre außerordentliche Kündigung gescheitert. Das Arbeitsgericht Berlin wies am Freitag die Klage von Verena Formen-Mohr ab. Damit bleibt die außerordentliche Kündigung wirksam. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es gibt die Möglichkeit, Berufung einzulegen.
Im Sommer 2022 kamen Vorwürfe der Verschwendung und der Vetternwirtschaft gegen die später fristlos entlassene RBB-Intendantin Patricia Schlesinger und den Verwaltungsratschef Wolf-Dieter Wolf auf. Beide wiesen Vorwürfe zurück.
Formen-Mohr ist mehr als 25 Jahren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk tätig gewesen. Sie hatte zuletzt einige Jahre die Leitung der Hauptabteilung Intendanz inne. Sie wurde nach Aufkommen der Senderkrise zunächst freigestellt und später fristlos entlassen.
- Nachrichtenagentur dpa