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Wählen ab 16: Berliner Senat verabschiedet Gesetzentwurf


Gesetzentwurf verabschiedet
Berlin will Wahlalter herabsetzen

Von dpa, yer

Aktualisiert am 12.09.2023Lesedauer: 1 Min.
imago images 0202676687Vergrößern des BildesEin junger Mann gibt seine Stimme bei der Berlin-Wahl 2023 ab (Archivbild): Bald dürfen auch Minderjährige mit abstimmen. (Quelle: IMAGO/Emmanuele Contini)
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Das Berliner Abgeordnetenhaus darf bald auch von Minderjährigen gewählt werden. Der Senat hat die Senkung des Wahlalters auf 16 auf den Weg gebracht.

In Berlin wird das Wahlalter bald herabgesetzt. Der Senat hat die Senkung des Alters auf 16 Jahre auf den Weg gebracht. Die Regierung beschloss dazu einen Gesetzentwurf, der nun im Abgeordnetenhaus weiter beraten und auch beschlossen werden soll.

Eine Absenkung des Wahlalters für das Abgeordnetenhaus hatten CDU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag verankert. Dazu muss die Landesverfassung mit Zwei-Drittel-Mehrheit geändert werden.

Diese Mehrheit dürfte zustande kommen, da neben CDU und SPD auch die Oppositionsparteien Grüne und Linke das Anliegen unterstützen. Diese hatten zuletzt sogar mehr Tempo verlangt und kritisiert, dass ein konkreter Entwurf der Regierungsfraktionen im Parlament auf sich warten lässt.

Wirtschaftssenatorin und Ex-Regierende Franziska Giffey (SPD) schrieb auf X (vormals Twitter): "Heute ist ein wichtiger Tag für die Demokratie in Berlin." Der Berliner Senat setze mit der Absenkung des Wahlalters "ein Zeichen für mehr Beteiligung junger Menschen an politischen Entscheidungen".

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Siebtes Bundesland, das diesen Schritt geht

Mit 16- und 17-jährigen deutschen Staatsbürgern würde sich die Zahl der Wahlberechtigten für das Berliner Abgeordnetenhaus und damit auch für Volksentscheide laut Senat von zuletzt rund 2,44 Millionen um etwa 50,000 erhöhen. Nach Angaben des Vereins "Mehr Demokratie" wäre Berlin das siebte Bundesland, in dem 16- und 17-Jährige auf Landesebene wählen dürfen.

Bislang können diese bereits bei den Wahlen zu den Berliner Bezirksverordnetenversammlungen, also den Kommunalparlamenten, abstimmen. Nach einer Gesetzesänderung auf Bundesebene gilt das nun auch für Europawahlen, erstmals 2024.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • twitter.com: Post von Franziska Giffey
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