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Fall Hönicke – Gericht trifft eine neue Entscheidung


Freigestellter Stadtrat vor Rückkehr
Fall Hönicke: Gericht kassiert Verbot der Amtsausübung

Von t-online, mpr

Aktualisiert am 05.03.2024Lesedauer: 1 Min.
Kevin Hoenicke - Parteitag SPD Berlin DEU, Deutschland, Germany, Berlin, 02.06.2018 Rede von Kevin Hoenicke auf dem Landesparteitag der Berliner SPD in Berlin. Auf diesem Parteitag waehlt die SPD den Landesvorstand neu. Kevin Hoenicke at a party congress of the SPD in Berlin, GermanyVergrößern des BildesKevin Hönicke (Archivbild): Der SPD-Kommunalpolitiker wird ins Bezirksamt Lichtenberg zurückkehren. (Quelle: IMAGO)
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Der freigestellte Berliner Stadtrat Kevin Hönicke kann einen juristischen Erfolg verbuchen. Sein Amtsausübungsverbot hat keinen Bestand mehr.

Kevin Hönicke will am Mittwochmorgen ins Bezirksamt von Berlin-Lichtenberg zurückkehren. Das sagte der SPD-Politiker aus dem Osten der Hauptstadt im Gespräch mit t-online. Hönicke reagiert damit auf eine Entscheidung des Berliner Oberverwaltungsgerichts von Dienstag. Dieses kassierte das Amtsausübungsverbot Hönickes nach einer Beschwerde des freigestellten Lichtenberger Baustadtrats.

Der SPD-Politiker hatte sich zuvor erfolglos mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht gegen sein Amtsausübungsverbot gewehrt. Das Oberverwaltungsgericht als nächsthöhere Instanz teilte nun mit, es habe den Beschluss des Verwaltungsgerichts geändert. Das Amtsausübungsverbot entfaltet keine Wirkung mehr.

Das Berliner Oberverwaltungsgericht nennt sein Urteil "unanfechtbar"

Er habe bereits Bezirksbürgermeister Martin Schaefer (CDU) per Mail um die Rückgabe seines Schlüssels für die Diensträume sowie seines Dienstausweises gebeten, so Hönicke gegenüber t-online weiter. Der juristische Erfolg mache ihn "sprachlos".

Hönicke wird vorgeworfen, interne Dokumente über angebliche sexuelle Belästigung durch einen Mitarbeiter von Lichtenbergs Bezirksamt an eine Zeitung weitergereicht zu haben. Bezirksbürgermeister Schaefer stellte Hönicke Mitte Oktober vom Dienst frei. Er musste seine Schlüssel sowie alle elektronischen Geräte abgeben. Seither durfte Hönicke weder das Dienstgebäude, noch die von ihm persönlich genutzten Räume betreten.

Das soll sich nun ändern. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts ist "unanfechtbar", wie die Behörde selbst mitteilt. "Zwingende dienstliche Gründe für ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte" seien seit der Veröffentlichung der internen Unterlagen durch die Zeitung nicht mehr erkennbar.

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