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Berlin | Legalisierung: Wo Kiffen erlaubt ist – und wo nicht


Freigabe zum 1. April
Wo in Berlin Kiffen jetzt erlaubt ist – und wo nicht

Von t-online, ksi

Aktualisiert am 01.04.2024Lesedauer: 2 Min.
Eine Frau dreht einen Joint (Symbolbild): Die Bundesländer haben den Weg für die Legalisierung von Cannabis freigemacht.Vergrößern des BildesEine Frau dreht einen Joint (Symbolbild): Die Bundesländer haben den Weg für die Legalisierung von Cannabis freigemacht. (Quelle: Getty Images)
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Es ist amtlich: Am 1. April wird Cannabis in Deutschland freigegeben. Eine Karte zeigt, wo in Berlin dann öffentlich gekifft werden darf – und wo nicht.

Die begrenzte Freigabe von Cannabis hat die letzte Hürde genommen. Der Bundesrat stimmte der Legalisierung zu. Damit dürfen Erwachsene die Droge künftig zu Hause anbauen. Auch der Konsum in der Öffentlichkeit ist erlaubt – doch es gibt Regeln.

In "unmittelbarer Nähe" von Personen unter 18 Jahren darf nicht gekifft werden. Außerdem ist der Konsum auf Spielplätzen, in Schulen, Kindertagesstätten, Jugend- und Sporteinrichtungen sowie im Umkreis von 100 Metern in Sichtweite dieser Einrichtungen verboten. In Fußgängerzonen gilt das Verbot zwischen sieben und 20 Uhr.

Dadurch fallen in Berlin schon viele Flächen weg, auf denen sich Konsumenten sorgenfrei einen Joint anzünden könnten. Eine von Cannabis-Fans entwickelte "Bubatzkarte" zeigt, wo in der Hauptstadt legal Cannabis konsumiert werden darf und wo nicht.

Cannabis
Ab dem 1. April sind der Konsum, der Besitz und der Anbau von Cannabis in begrenzten Mengen für Erwachsene erlaubt. (Quelle: Christian Charisius/dpa/dpa-bilder)

Was bedeutet "Bubatz"?

"Bubatz" steht in der Jugendsprache für Cannabis und Joints. Zuletzt nutzte auch die Bundesregierung den Begriff in einer Kampagne zur Legalisierung von Cannabis. In einem Social Media Post veröffentlichte sie den Satz "Bubatz wird legal" und stieß damit auf Kritik.

Auf Tempelhofer Feld erlaubt, im Görli verboten

Das Tempelhofer Feld ist einer der beliebtesten Parks in Berlin. Es ist rund 300 Hektar groß – und ab dem 1. April darf dort zwischen 20 und sieben Uhr fast überall gekifft werden. Gleiches gilt für den Schlesischen Busch in Alt-Treptow.

Anders sieht es im Görlitzer Park aus. Da sich im Görli Spiel- und Sportplätze befinden, ist der Konsum von Cannabis laut "Bubatzkarte" nur auf ganz wenigen Flächen erlaubt. Auch der beliebte Berliner Mauerpark ist fast flächendeckend zur roten Zone erklärt worden.

Wer sich in Berlin-Mitte in der Friedrichsstraße, auf der Museumsinsel, am Hauptbahnhof oder im Tiergarten aufhält, hat allerdings fast überall nichts zu befürchten. Auch am Stadtrand Berlins ist die Wahrscheinlichkeit geringer, in eine Cannabis-Verbotszone zu geraten. Geraucht werden darf zum Beispiel im Grunewald, wo sich auch der Aussichtspunkt Teufelsberg befindet.

Welche Bereiche in Berlin noch erlaubt bzw. verboten sind, sehen Sie online in der "Bubatzkarte".

Verwendete Quellen
  • bubatzkarte.de
  • Eigene Recherche
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