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Berlin: Keine Einigung zwischen Hertha BSC und Ex-Geschäftsführer Bobic


Rechtsstreit in Berlin
Keine Einigung zwischen Hertha BSC und Ex-Geschäftsführer Bobic

Von dpa, t-online
17.06.2025 - 14:34 UhrLesedauer: 2 Min.
Fredi BobicVergrößern des Bildes
Fredi Bobic (Archivbild): Seit zwei Jahren wehrt er sich gegen die außerordentliche Kündigung. (Quelle: Harry Langer/dpa/dpa-bilder)
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Im Millionenstreit zwischen Hertha BSC und Fredi Bobic steht am 3. Juli eine gerichtliche Entscheidung an. Der Fußballclub lehnte einen Vergleich über 3,2 Millionen Euro ab.

Im Rechtsstreit zwischen Hertha BSC und dem früheren Geschäftsführer Fredi Bobic ist keine Einigung auf einen Vergleich zustande gekommen. Dies teilte das Landgericht Berlin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

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Nun hat die zuständige Kammer für Handelssachen für den 3. Juli einen Termin zur Verkündung einer Entscheidung angesetzt. An diesem Tag könnte ein Urteil fallen. Nach Angaben von Bobic habe Hertha das vom Gericht vorgeschlagene Vergleichsangebot abgelehnt.

Bobic fordert ausstehendes Gehalt ein

Der Berliner Fußballclub erklärte, dass sich beide Parteien im Rahmen des laufenden Verfahrens auf ein vertrauliches Vorgehen verständigt hätten. Daher werde sich Hertha zum jetzigen Zeitpunkt nicht äußern. Beide Seiten können jedoch noch vor dem anstehenden Termin untereinander zu einer Einigung kommen.

Bobic wehrt sich seit zwei Jahren juristisch gegen seine ordentliche und außerordentliche Kündigung von Anfang 2023. Er fordert ausstehende Gehaltszahlungen, eine vertraglich festgelegte Abfindung und Zinsen ein, die sich insgesamt auf über vier Millionen Euro belaufen hätten.

Nachverfahren ist laut Landgericht möglich

Bei einem Gerichtstermin Ende Mai hatten sich beide Seiten erstmals angenähert und sich offen für einen Vergleich in Höhe von 3,2 Millionen Euro gezeigt. Hertha erbat sich allerdings eine Annahmefrist von drei Wochen. Das Verfahren hatte sich unter anderem durch zahlreiche Befangenheitsanträge des Berliner Clubs immer wieder verzögert.

Sollte ein Urteil zugunsten von Bobic fallen, könnte er Hertha sofort zur Zahlung der gesamten ursprünglich geforderten Summe auffordern. Das Verfahren wäre damit aber nicht automatisch beendet. Ein anschließendes Nachverfahren ist möglich, erklärte eine Sprecherin des Landgerichts.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Transparenzhinweis

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