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Schwerer Raser-Unfall: Richter sehen keinen versuchten Mord


Berlin
Schwerer Raser-Unfall: Richter sehen keinen versuchten Mord

Von dpa
06.11.2020Lesedauer: 2 Min.
Eine Statue der Justitia hält die WaageVergrößern des BildesEine Statue der Justitia hält die Waage. (Quelle: picture alliance/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Berlin (dp/bb) - Eine Mutter und ihre fünfjährige Tochter waren auf dem Weg zur Kita, als sie in Berlin-Kreuzberg von einem Auto erfasst und lebensgefährlich verletzt wurden. Die Ampel hatte für sie Grün gezeigt. Mehr als drei Jahre später ist der Unfallverursacher, der einer Polizeikontrolle davon gerast war, am Freitag in der Neuauflage des Prozesses am Landgericht zu drei Jahren und zehn Monaten Haft unter anderem wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden.

Der 35-Jährige war in der ersten Verhandlung vor dem Landgericht der Hauptstadt zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Die damaligen Richter hatten auf versuchten Mord in zwei Fällen entschieden. Das Urteil war vom Bundesgerichtshof (BGH) auf Revision des Angeklagten aufgehoben worden. Im jetzigen Urteil hieß es, ein Tötungsvorsatz sei nicht festzustellen. Es seien "zwei schreckliche fahrlässige Körperverletzungen". Nicht auszuschließen sei, dass der Angeklagte eine für ihn rote Ampel ignorierte in der Annahme, dass keine Fußgänger kommen würden.

Der aus Serbien stammende Mann war im September 2017 ohne Führerschein, alkoholisiert und mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs. Gegen 8.00 Uhr hatte er an der Oranienstraße Mutter und Tochter erfasst, die die Fahrbahn bei für Fußgänger grüner Ampel überqueren wollten. Beide wurden schwer verletzt. Kurz vor dem Unfall hätten Polizisten den Angeklagten wegen Verdachts auf Alkohol am Steuer kontrollieren wollen, hieß es weiter im Urteil. Der vorbestrafte Angeklagte habe Gas gegeben und sei geflohen.

Der Mann wurde auch der fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung, der Trunkenheit am Steuer, des Fahrens ohne Führerschein sowie der Unfallflucht schuldig gesprochen. Das Gericht ordnete zudem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Im Schuldausspruch folgten die Richter den Anträgen von Staatsanwältin und Verteidiger. Fünf Jahre und zwei Monate Haft hatte die Anklägerin gefordert. Der Anwalt stellte keinen konkreten Antrag.

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