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Berlin: Zwölf Jahre Haft für Messerstecher vom Monbijoupark


Urteil in Berlin
13-Jähriger in Monbijoupark erstochen – zwölf Jahre Haft

Von dpa
Aktualisiert am 21.05.2021Lesedauer: 1 Min.
Ein Polizist und ein Gerichtsmediziner gehen zu einem Einsatzfahrzeug der Polizei im Monbijoupark in Berlin-Mitte (Archivbild): Ein Begleiter des Jugendlichen wurde erheblich verletzt.Vergrößern des BildesEin Polizist und ein Gerichtsmediziner gehen zu einem Einsatzfahrzeug der Polizei im Monbijoupark in Berlin-Mitte (Archivbild): Ein Begleiter des Jugendlichen wurde erheblich verletzt. (Quelle: Paul Zinken/dpa-bilder)
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Ein 41-Jähriger ist in Berlin wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Mit einem Messer hatte er einen 13-Jährigen attackiert – und getötet.

Nach dem gewaltsamen Tod eines 13 Jahre alten Jungen in Berlin-Mitte ist der Angeklagte zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht der Hauptstadt sprach den 41-Jährigen am Donnerstag des Totschlags sowie der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Er hatte dem Jungen Ende Oktober 2020 im Monbijoupark nach einem Streit ein Messer in die Brust gestochen. Einen Begleiter des Jugendlichen habe er erheblich verletzt. Der 13-Jährige, der mit seiner Familie vor einigen Jahren aus einem Flüchtlingslager in Syrien nach Deutschland geflüchtet war, verstarb noch im Park.

Der Mann mit türkischer Staatsbürgerschaft soll sich bei der zufälligen Begegnung in einem Tunnel zunächst über eine Beinahe-Rempelei des 13-Jährigen aufgeregt haben. Weil der Junge auf sein Handy schaute, habe die Begleiterin des Mannes ausweichen müssen. Daraufhin sei der Angeklagte auf den Jugendlichen zugegangen. Nachdem einige Begleiter des Jungen hinzugetreten waren, habe der Angeklagte den Stich ausgeführt.

Angeklagter stritt "bewussten Stich" ab

Die Staatsanwaltschaft hatte auf zwölf Jahre Haft wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung plädiert. Die Verteidigerin verlangte Freispruch und erklärte, es habe eine Notwehr vorgelegen. Die Nebenklage-Anwälte, die die Eltern des Getöteten vertreten, verlangten einen Schuldspruch wegen Mordes.

Der Angeklagte hatte eine Tötungsabsicht zurückgewiesen. Er habe das Messer "zur Selbstverteidigung" gezogen, weil er einen Angriff mehrerer Jugendlicher befürchtet habe, erklärte er zu Prozessbeginn vor rund fünf Wochen. Einen "bewussten Stich" habe er nicht gesetzt. Was geschah, tue ihm sehr leid.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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