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Tödlicher Stoß vor U-Bahn: Mordurteil im zweiten Prozess


Berlin
Tödlicher Stoß vor U-Bahn: Mordurteil im zweiten Prozess

Von dpa
08.07.2021Lesedauer: 2 Min.
JustizvollzugsanstaltVergrößern des BildesStacheldrahtzaun hängt an einer Mauer in einer Justizvollzugsanstalt. (Quelle: Silas Stein/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Das tödliche Stoßen eines 30 Jahre alten Mannes vor eine U-Bahn in Berlin-Kreuzberg ist in einem neu aufgelegten Prozess als Mord gewertet worden. Das Berliner Landgericht verhängte am Donnerstag zehn Jahre Gefängnis gegen den 28-jährigen Angeklagten und ordnete zudem seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Heimtückisch habe er das Opfer angegriffen, begründete der Vorsitzende Richter.

In einem ersten Prozess hatte eine andere Kammer des Landgerichts im Mai 2020 auf versuchte Körperverletzung mit Todesfolge entschieden und eine Strafe von vier Jahren und drei Monaten Haft verhängt. Auf Revision der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage hat der Bundesgerichtshof (BGH) das damalige Urteil aufgehoben.

Zwischen dem aus Marokko stammenden Angeklagten und dem 30-jährigen Iraner soll es am 29. Oktober 2019 zunächst zu einem verbalen Streit gekommen sein. Gegenstand sei laut Ermittlungen der gescheiterte Versuch des Angeklagten gewesen, Betäubungsmittel von einem Begleiter des 30-Jährigen zu erwerben. Als sich diese beiden Männer entfernten, sei ihnen der Angeklagte gefolgt und habe den Iraner in das Gleisbett gestoßen. Der Mann starb noch am Tatort.

Der 30-Jährige habe sich nach dem Streit schlendernd entfernt und sich laut Videoaufnahmen vom U-Bahnhof auch nicht mehr umgedreht, als der Angeklagte von hinten angegriffen habe, hieß es nun im Urteil. "Mit voller Wucht schubste er den arg- und wehrlosen Mann, der den Streit für beendet hielt, in das Gleisbett", sagte der Vorsitzende Richter. Dabei sei ihm bewusst gewesen, dass regelmäßig Züge in den Bahnhof einfahren. Der Angeklagte habe mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt.

Im ersten Urteil hatte sich das Gericht gegen einen bedingten Tötungsvorsatz ausgesprochen und auch eine vollendete Körperverletzung mit Todesfolge verneint. Diese Einschätzungen seien rechtsfehlerhaft, hatte im März 2021 der Bundesgerichtshof entschieden. Im jetzigen Prozess plädierte die Staatsanwaltschaft auf lebenslange Haft. Die Verteidigerin forderte vier Jahre Haft und erklärte, einen Tötungsvorsatz habe es nicht gegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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