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Bundestag, Abgeordnetenhaus: Alles, was Sie zu den Wahlen in Berlin wissen müssen


Termin, Wahllokal, Briefwahl
Alles, was Sie zu den Wahlen in Berlin wissen müssen

Von t-online
13.09.2021Lesedauer: 3 Min.
Wahlplakat von SPD, CDU und Grünen in Berlin (Symbolbild): Für die Wahl zum Deutschen Bundestag ist Berlin in zwölf Bundestagswahlkreise eingeteilt. Für die Berliner Wahlen sind es sogar 78.Vergrößern des BildesWahlplakat von SPD, CDU und Grünen in Berlin (Symbolbild): Für die Wahl zum Deutschen Bundestag ist Berlin in zwölf Bundestagswahlkreise eingeteilt. Für die Berliner Wahlen sind es sogar 78. (Quelle: Jochen Eckel/imago-images-bilder)
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Im September stehen in Berlin gleich mehrere Wahlen an. Wahlberechtigte sind bei der Bundestagswahl, den Berlin-Wahlen und dem Enteignungsvolksentscheid aufgerufen, ihr Kreuz zu setzen. t-online klärt alle wichtigen Fragen.

Ob am Ende Armin Laschet, Annalena Baerbock oder Olaf Scholz das Rennen macht, das entscheiden am 26. September die Wählerinnen und Wähler mit ihren beiden Stimmen. Doch nicht nur das: In Berlin sind Wahlberechtigte außerdem dazu aufgerufen, das neue Abgeordnetenhaus und die Bezirksverordnetenversammlungen zu wählen. Auch ein Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungskonzerne steht an. Wann und wo in Berlin gewählt werden kann, wer wahlberechtigt ist und alles, was am Berliner Super-Wahltag außerdem wichtig ist, haben wir hier zusammengestellt.

Wann wird gewählt?

Wer per Brief wählen möchte, kann dies bereits jetzt tun. Dafür müssen beim zuständigen Bezirkswahlamt jedoch die Briefwahlunterlagen, die für alle in Berlin stattfindenden Wahlen und den Volksentscheid gelten, beantragt werden. Der Antrag kann noch bis zum 21. September online oder bis zum 24. September, 18 Uhr, per E-Mail, Fax oder Post gestellt werden. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 26. September, 18 Uhr, beim entsprechenden Bezirkswahlamt eingegangen sein.

Vor Ort im Wahllokal kann am Sonntag, den 26. September von 8 bis 18 Uhr die Stimme abgegeben werden.

Wer darf wählen?

Zur Wahl des Deutschen Bundestages sind in Berlin 2.462.957 Menschen aufgerufen. Wählen darf hier, wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsbürgerschaft hat, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnt oder sich sonst gewöhnlich im Land aufhält und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Auch im Ausland lebende volljährige Deutsche dürfen bei der Bundestagswahl ihr Kreuz setzen.

Für die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus sind 2.455.709 Berlinerinnen und Berliner wahlberechtigt – also gut 7.000 weniger als bei der Bundestagswahl. Das liegt daran, dass Neu-Berlinerinnen und Neu-Berliner, die kürzer als drei Monate in der Hauptstadt leben und Auslandsdeutsche nicht wahlberechtigt sind. Das Gleiche gilt für den Volksentscheid.

An den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen dürfen sich die meisten Menschen beteiligen – nämlich 2.749.425. Hier können neben allen, die das Abgeordnetenhaus wählen dürfen, auch 16- und 17-jährige Deutsche und in Berlin lebende ausländische Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union ab 16 Jahren ihr Kreuz setzen.

Wo finde ich mein Wahllokal?

Für die Urnenwahl vor Ort gibt es in Berlin bei den diesjährigen Wahlen Hunderte Wahllokale. Welches das zuständige Wahllokal ist, erfahren alle wahlberechtigten Berlinerinnen und Berliner auf ihrer Wahlbenachrichtigung. Zudem hat die Stadt eine Übersicht auf ihrer Website zusammengestellt. Eine Wahllokal-Suche, bei der nur die Wohnadresse angegeben werden muss, finden Sie hier.

Wahlbenachrichtigung verloren – was nun?

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wird gebeten, sich an das zuständige Bezirksamt zu wenden. Berlinerinnen und Berliner, die ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben, können trotzdem wählen gehen. Dann muss aber unbedingt der eigene Reisepass oder Personalausweis mitgebracht werden, um sich ausweisen zu können. Dieser darf auch abgelaufen sein.

Welche Corona-Regeln gelten?

In den Wahllokalen, Wartebereichen und Warteschlangen gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Zu Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören, muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Wählende werden zudem gebeten, einen eigenen Stift zum Ausfüllen der Wahlzettel mitzubringen. Desinfizierte Kugelschreiber wird es aber auch vor Ort geben. Durch die Corona-Auflagen kann die diesjährige Wahl etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen als vor der Pandemie.

Menschen, die sich am Wahltag in Quarantäne befinden, dürfen diese auch zur Wahl nicht verlassen. Sie müssen stattdessen per Briefwahl wählen. Im Falle einer plötzlich auftretenden Quarantänepflicht kann die Briefwahl auch noch am 26. September bis 15 Uhr beantragt werden.

Wie hoch war die Wahlbeteiligung in Berlin bei den letzten Bundestags- und Berlin-Wahlen?

Bei der letzten Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus im Jahr 2016 machten 66,9 Prozent der wahlberechtigten Berlinerinnen und Berliner Gebrauch von ihrem Wahlrecht. 2011 waren es nur 60,2, 2006 sogar nur 58,0 Prozent gewesen.

Deutlich mehr Wahlberechtigte hatten bei der letzten Bundestagwahl 2017 ihr Kreuz gesetzt. Damals lag die Wahlbeteiligung in Berlin bei 75,6 Prozent, womit der Wert noch einmal höher lag als bei der Bundestagswahl 2013 mit 72,5 Prozent.

Verwendete Quellen
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