t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalBerlin

Kunstmäzen betrogen?: Anwälte weisen Vorwürfe zurück


Berlin
Kunstmäzen betrogen?: Anwälte weisen Vorwürfe zurück

Von dpa
26.10.2021Lesedauer: 2 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. (Quelle: Arne Dedert/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Weil sie zum Nachteil eines Bauunternehmers und Kunstsammlers agiert und mehr als 22 Millionen Euro veruntreut haben sollen, stehen in Berlin zwei Rechtsanwälte und eine Geschäftsfrau vor dem Landgericht. Die Anwälte der 54-jährigen Angeklagten, bei der es sich um die langjährige Lebensgefährtin des im September 2020 gestorbenen Kunstsammlers handelt, wiesen die Vorwürfe zu Prozessbeginn am Dienstag zurück. Ihr Handeln habe dem Willen des Kunstsammlers entsprochen, erklärte einer der Anwälte.

Die Staatsanwaltschaft legt den 44- bis 77-Jährigen zur Last, vor rund drei Jahren ohne Zustimmung des Unternehmers und Kunstmäzens dessen Aktienanteile an einer Gesellschaft verkauft, übertragen und anschließend auf den Kaufpreis von mehr als 22 Millionen Euro verzichtet zu haben. Sie hätten damit eine Begünstigung der 54-Jährigen angestrebt.

Laut Anklage sollen die beiden Juristen und die Frau bei der mutmaßlichen Untreue im Herbst 2018 als Geschäftsführer beziehungsweise faktische Geschäftsführer einer GmbH des Bauunternehmers und Kunstsammlers agiert haben. Die transferierten Aktien hätten im Eigentum dieses Unternehmens gestanden. Sie seien auf eine der 54-jährigen Angeklagten gehörenden gemeinnützigen Gesellschaft übertragen worden. Dabei hätten die Angeklagten ihre Vermögensbetreuungspflichten gegenüber der GmbH verletzt, in deren Eigentum die Aktien gestanden hätten, so die Anklage.

Alle Verteidiger kündigten Stellungnahmen zu den Vorwürfen an. Für die 54-Jährige erklärte einer ihrer Anwälte, es habe sich um eine versuchte Übertragung von Aktien gehandelt. Die Staatsanwaltschaft ist der Ansicht, der Kunstsammler sei damit nicht einverstanden gewesen. Die Behörde habe allerdings nach einer Strafanzeige im April 2020 versäumt, den damals 99 Jahre alten Mann zu fragen, ob in seinem Sinne gehandelt worden sei.

Die 54-Jährige "konnte davon ausgehen, dass sie berechtigt war", erklärte ihr Verteidiger weiter. Bei der Firma mit Sitz in Polen habe es sich um ein Unternehmen gehandelt, das sie und der Kunstsammler gemeinsam aufgebaut hätten. Es habe zudem einen Erbvertrag gegeben. Dem Mann sei es darum gegangen, dass sie die Beträge "möglichst steuerfrei" erhalten sollte. Er habe eine durch Schenkung entstehende Steuerlast vermeiden wollen.

In einer handschriftlichen Notiz habe der Kunstmäzen im Juni 2018 "zur Klarstellung" bekräftigt, dass er möchte, dass seine langjährige Gefährtin seine Firmenanteile in Polen erhalte, so der Verteidiger der Frau. Es gebe eine "Fülle von Umständen, die belegen, dass er mit der Übertragung einverstanden war".

Für den Prozess sind bislang 19 weitere Tage bis Februar 2022 vorgesehen. Die Verhandlung wird am 28. Oktober fortgesetzt.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website