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Senat setzt bei neuen Corona-Regeln auf "maßvolles" Vorgehen


Berlin
Senat setzt bei neuen Corona-Regeln auf "maßvolles" Vorgehen

Von dpa
22.12.2021Lesedauer: 3 Min.
Digitaler Corona-ImpfnachweisVergrößern des BildesEin Impfpass und ein Smartphone mit der CovPass-App liegen auf einem Impfzertifikat. (Quelle: Stefan Puchner/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Wegen der sich rasch verbreitenden Virusvariante Omikron gelten in Berlin nach Weihnachten schärfere Corona-Regeln. Der Senat beschloss am Donnerstag Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene sowie ein Ansammlungs- und Feuerwerksverbot zum Jahreswechsel in Teilen der Stadt. Gleichzeitig wurde die maximale Teilnehmerzahl bei Kultur- oder Sportveranstaltungen nach unten korrigiert.

Solche Events, darunter Spiele der Bundesligavereine Hertha und Union, Alba Berlin, BR Volleys oder der Eisbären, dürfen also vorerst weiterhin mit Zuschauern stattfinden. Das hatten manche anders erwartet. Denn Bund und Länder hatten am Dienstag vereinbart, dass "überregionale Großveranstaltungen" spätestens vom 28. Dezember an ohne Zuschauer stattfinden müssen. Allerdings wurde dabei nicht definiert, was genau unter diesen Begriff fällt.

KONTAKTE: Bei den Kontaktbeschränkungen folgte der rot-grün-rote Senat eins zu eins dem Bund-Länder-Beschluss. Ab 28. Dezember sind private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene drinnen wie draußen nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind davon ausgenommen. Für Treffen mit Ungeimpften gibt es schon seit einiger Zeit Beschränkungen, die weiter gelten: Hier dürfen lediglich die Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes zusammenkommen.

SILVESTER: Wegen der Corona-Pandemie gilt zum Jahreswechsel an bestimmten Orten ein Ansammlungsverbot und ein Feuerwerksverbot. Nach den Worten der Regierenden Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) wurden 53 Areale festgelegt, wo die Regelung greifen soll. Darunter sind zahlreiche bekannte Feier- und Party-Hotspots in Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln, aber auch Straßen und Plätze in etlichen anderen Bezirken. Giffey zufolge sollen für professionelle Feuerwerke nach behördlicher Genehmigung Ausnahmen möglich sein.

VERANSTALTUNGEN: Die zulässigen Obergrenzen für die Teilnehmerzahl von Veranstaltungen wurden nach unten korrigiert. Veranstaltungen im Freien sind vom 28. Dezember an nur noch mit bis zu 3000 Personen (bisher 5000) sowie in geschlossenen Räumen mit bis zu 2000 Personen (bisher 2500) zulässig. Voraussetzung ist ein von den Behörden vorgegebenes Hygienerahmenkonzept, das mindestens eine maschinelle Belüftung in geschlossenen Räumen vorsieht. Außerdem müssen solche Veranstaltungen grundsätzlich nach 2G-plus-Regeln stattfinden: Sie stehen also nur Geimpften und Genesenen offen, die obendrein einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen müssen. Auch das Tragen einer FFP2-Maske ist verpflichtend.

Für alle anderen Veranstaltungen gilt wie bisher: Im Freien sind sie mit mehr als 1000 zeitgleich Anwesenden verboten, in Innenräumen mit mehr als 200 zeitgleich Anwesenden. Hierbei gilt weiterhin die 2G-Regelung.

CLUBS: Die Clubs in Berlin, die bereits seit geraumer Zeit keine Tanzveranstaltungen in ihren Innenräumen mehr anbieten dürfen, können nach dem Senatsbeschluss unter diesen Bedingungen offen bleiben. Neu ist, dass ab 28. Dezember auch Tanzlustbarkeiten im Freien verboten sind. Auch hier folgt Berin nicht den Buchstaben des Bund-Länder- Beschlusses vom Dienstag: Dort hatte es geheißen, Clubs und Diskotheken müssten schließen.

"Wir haben uns entschlossen, hier maßvoll vorzugehen in Abwägung der Risiken und Schutzmaßnahmen", sagte Giffey zu dem Maßnahmenpaket. Ziel sei, Aktivitäten in Kultur, Sport oder Wirtschaft soweit wie möglich aufrechtzuerhalten, wenn auch unter eingeschränkten Bedingungen. "Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass das immer noch besser ist, als eine komplette Absage."

Die ab 28. Dezember geltenden Maßnahmen seien ein "Zwischenschritt" bis zum nächsten Bund-Länder-Treffen am 7. Januar. Bis dahin gelte es, das Infektionsgeschehen weiter zu beobachten. Je nach Entwicklung seien schärfere Maßnahmen möglich, so Giffey. Der Senat treffe sich am 4. Januar zu seiner nächste regulären Sitzung. Sollte es nötig sein, sei aber auch eine Sitzung bereits in der Woche nach Weihnachten möglich.

Erneut verwies Giffey auf die Bedeutung der laufenden Impfkampagne bei der Eindämmung der Pandemie. Diese habe "allerhöchste Priorität". Wichtig sei, sie auch über Feiertage und Jahreswechsel unvermindert fortzuführen. Allein am Mittwoch habe es in Berlin rund 50.000 Impfungen gegeben, vor allem Booster-Impfungen. "Es kommen aber auch aktuell am Tag etwa 10.000 Erstimpfungen dazu. Das ist ein gutes Zeichen." Nach der Senatssitzung besuchte Giffey direkt im Roten Rathaus eine Impfaktion für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren.

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