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Mord in Wettbüro: Bundesgerichtshof verschärft Urteile gegen Berliner Rocker


Mord in Wettbüro
Bundesgerichtshof verschärft Urteile gegen Berliner Rocker

Von dpa
Aktualisiert am 07.02.2022Lesedauer: 2 Min.
Der 5. Strafsenat des BGH um Gabriele Cirener (M) steht in einem Saal im Bundesverwaltungsgericht (Archivbild): Am Montag verkündete er sein Urteil.Vergrößern des BildesDer 5. Strafsenat des BGH um Gabriele Cirener (M) steht in einem Saal im Bundesverwaltungsgericht (Archivbild): Am Montag verkündete er sein Urteil. (Quelle: Jan Woitas/dpa-bilder)
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Ein Mann wurde in einem Berliner Wettbüro ermordet. Mehrere Rocker der Hells Angels erhielten lebenslange Haftstrafen, doch ein Teil davon sollte als verbüßt angerechnet werden. Nun hat der BGH entschieden.

Acht Jahre nach tödlichen Schüssen in einem Berliner Wettbüro hat der Bundesgerichtshof die Urteile gegen eine Rockergruppe verschärft. Anders als vom Berliner Landgericht 2019 entschieden, erhalten die Mitglieder der Hells Angels keinen sogenannten Vollstreckungsabschlag von zwei Jahren auf ihre Strafen. Das entschied der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs am Montag in Leipzig.

Im Übrigen bestätigten die Bundesrichter weitgehend die Verurteilungen der neun Männer. Das Landgericht hatte acht von ihnen wegen Mordes und einen weiteren wegen Anstiftung zum Mord zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Lediglich mit dem Fall eines der Männer, der relativ früh nach der Tat ausgesagt hatte, muss sich das Landgericht noch einmal befassen. Die Richter sollen prüfen, ob sich die Angaben mildernd auswirken.

Rocker-Mord in Berlin: Mann in Wettbüro erschossen

Der Prozess am Berliner Landgericht zog sich über fünf Jahre und 300 Verhandlungstage. Am Ende waren die Richter überzeugt, dass die Rocker im Januar 2014 überfallartig in ein Wettbüro eingedrungen waren. Einer von ihnen erschoss dort laut Urteil einen 26-Jährigen. Hintergrund sollen Rivalitäten zwischen dem Opfer und dem damaligen Anführer der Berliner Hells Angels gewesen sein.

Das Landgericht Berlin hatte acht Angeklagte wegen Mordes und den Rocker-Chef wegen Anstiftung zum Mord zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Sie legten Revision ein, womit sie nun scheiterten. Auch die Staatsanwaltschaft hatte sich gegen das Urteil gewandt, weil das Landgericht den Männern zwei Jahre ihrer Strafen als verbüßt angerechnet hatte. Dem gab der BGH nun statt.

Verwendete Quellen
  • Material der Nachrichtenagentur dpa
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