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Giffey: Senat hält an 2G-Regel für die Gastronomie fest


Berlin
Giffey: Senat hält an 2G-Regel für die Gastronomie fest

Von dpa
10.02.2022Lesedauer: 2 Min.
Plenarsitzung Berliner AbgeordnetenhausVergrößern des BildesFranziska Giffey (SPD), Regierende Bürgermeisterin von Berlin. (Quelle: Wolfgang Kumm/dpa/dpa-bilder)
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Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) hat ausgeschlossen, dass der Senat schon nächste Woche eine Entscheidung fällt, die 2G-Regel für die Gastronomie aufzuheben. Bei der Senatssitzung am Dienstag ist ein entsprechender Beschluss für den Einzelhandel geplant. Dort soll dann stattdessen eine FFP2-Maskenpflicht gelten. "Ganz klar: Wir werden am Dienstag nicht für die Gastronomie eine ähnlich lautende Regelung treffen", sagte Giffey am Donnerstag im Abgeordnetenhaus. "Ich will noch einmal darauf hinweisen, dass wir in der Gastronomie eine andere Situation haben. Dort wird nicht mit FFP2-Maske gegessen und getrunken."

Es sei einfach auch noch nicht der Zeitpunkt für eine solche Entscheidung, erklärte die SPD-Politikerin. Forderungen danach hatte es in den vergangenen Tagen sowohl aus der Opposition als auch aus dem Berliner Einzelhandel gegeben. Giffey kündigte aber an, dass sich der Senat über weitere Öffnungsszenarien beraten werde. Dazu sei am Dienstag eine Expertenanhörung geplant.

Die Regierende Bürgermeisterin wies auch Kritik zurück, die Aufhebung der 2G-Regel im Einzelhandel komme zu spät und hätte auch zeitlich mit Brandenburg abgestimmt werden müssen. Dort hat das Kabinett bereits den entsprechenden Beschluss gefasst. "Es war ganz klar, dass wenn wir einen Weg gehen, dass wir auch die gleichen Maßnahmen ergreifen", sagte Giffey. "Es ist vereinbart worden, dass das sehr zeitnah geschieht."

Der Senat wolle bis zur nächsten Sitzung die Gesamtsituation noch einmal bewerten. Dabei solle auch geklärt werden, wo die 2G-Regel ebenfalls nicht mehr gelten müsse. "Es ist absolut legitim, dass die Landesregierung sich diese wenigen Tage nimmt und prüft, inwiefern wir die entsprechende Regelung dann auch für weitere Bereiche treffen können."

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