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Mordfall Ekaterina B.: Anklage fordert Höchststrafe für angeklagten Ehemann


Mordprozess in Bremen
Ehefrau betäubt und Leiche zerstückelt: Anklage fordert lebenslange Haft

Von dpa
03.05.2023Lesedauer: 2 Min.
Der 47-jährige Angeklagte sitzt im Landgericht Bremen (Archivfoto): Dem Mann wird vorgeworfen, seine Ehefrau betäubt, erwürgt und zerstückelt zu haben.Vergrößern des BildesDer 47-jährige Angeklagte sitzt im Landgericht Bremen (Archivfoto): Dem Mann wird vorgeworfen, seine Ehefrau betäubt, erwürgt und zerstückelt zu haben. (Quelle: Hauke-Christian Dittrich/dpa)
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Ihre Leiche fand man in einem Koffer, verdächtig ist ihr Ehemann. Im Mordprozess um die getötete Ekaterina B. fordert die Anklage die Höchststrafe.

Im Prozess um eine zerstückelte Frauenleiche fordert die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes für den Angeklagten. Der 47-Jährige habe seine Ehefrau heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen im Februar 2022 erst mit Beruhigungsmitteln betäubt und dann getötet, sagte der Staatsanwalt am Dienstag vor dem Landgericht Bremen. Er beantragte auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Die Tat habe der Angeklagte seit Mitte Januar 2022 vorbereitet und geplant.

Das Paar habe kurz vor der Trennung gestanden, mit dem Mord habe der Hafenarbeiter das alleinige Sorgerecht für die gemeinsame Tochter erreichen wollen. Er habe Angst gehabt, dass die 32-Jährige mit dem Mädchen nach Russland zu ihrem neuen Freund ziehen könnte, sagte der Staatsanwalt.

Nach der Tötung soll der Angeklagte die Leiche zerteilt, in Plastik gewickelt und in einen Koffer gepackt haben. Diesen soll der Deutsche in ein Fließgewässer geworfen haben. Bei der Polizei meldete der Mann seine Frau als vermisst.

Tat auf "moralisch tiefster Stufe"

Die wochenlange Suche nach der 32-Jährigen hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Anfang März 2022 wurden die Überreste der Frau am Bremerhavener Weserufer gefunden, ihr in Kasachstan geborener Ehemann wurde wegen Mordes angeklagt.

Im Prozess äußerte er sich zunächst nicht. Überraschend bezichtigte seine Mutter sich im Oktober 2022 vor Gericht der Tat, als sie als Zeugin geladen worden war. Ihre Aussage wies aber Widersprüche auf. Der Angeklagte äußerte sich im Februar 2023 erstmals vor Gericht. Er bestritt die Tat und behauptete ebenfalls, seine Mutter habe diese verübt. Stundenlang las er aus Aufzeichnungen vor. Mit einer Flut von Beweisanträgen zögerte er das Ende des Verfahrens hinaus.

Der Staatsanwalt sagte, nach Beweislage komme allein der Angeklagte als Täter in Betracht. Er warf ihm ein Verhalten auf "moralisch tiefster Stufe" vor. Die Tat habe er begangen, während die kleine Tochter im selben Haus in Bremerhaven schlief. Zudem habe er nach der Tat wahrheitswidrig behauptet, seine Frau habe ihm 13.000 Euro gestohlen. Im Prozess habe er das Opfer erniedrigt.

Verteidigung plädiert kommende Woche

Die drei Vertreter der Nebenklage schlossen sich den Ausführungen der Staatsanwaltschaft an. Zwei von ihnen sahen zusätzlich das Mordmerkmal der Habgier. Durch die Tat habe der Angeklagte nach einer Trennung keine Unterhaltszahlungen an seine Frau leisten müssen, sagten sie. Die Plädoyers der Verteidigung sind für Anfang nächster Woche vorgesehen.

Im Anschluss steht dem Angeklagten das sogenannte letzte Wort zu. Prozessbeobachter erwarten, dass die Ausführungen mehrere Tage dauern könnten. Das Gericht setzte bis Anfang Juni weitere Prozesstage an.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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