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Beratungen: Diese Änderungen kommen auf Niedersachsen zu


Hannover
Beratungen: Diese Änderungen kommen auf Niedersachsen zu

Von dpa
02.12.2021Lesedauer: 2 Min.
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Mit verschärften Corona-Maßnahmen wird das Leben vor allem für nicht geimpfte Menschen in Niedersachsen deutlich unbequemer. Bund und Länder haben sich am Donnerstag auf weitere Maßnahmen verständigt, um die Entwicklung der Pandemie zu bremsen. In vielen Bereichen ist Niedersachsen bereits so drastisch wie es der Beschluss vorsieht, in mehreren geht das Bundesland sogar noch einen Schritt weiter.

Grundsätzlich

Bund und Länder haben sich auf Maßnahmen verständigt, die die Länder auch noch weiter verschärfen können. Das ist eine Art Mindeststandard. Solche Beschlüsse müssen nun auf Landesebene heruntergebrochen werden. Dabei geht es etwa darum, ab wann neue Regeln gelten. In Niedersachsen wird dies voraussichtlich in rund einer Woche der Fall sein, wie Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) ankündigte.

Was neu ist

Nicht geimpfte Menschen können künftig in vielen Geschäften nicht mehr einkaufen. Das sieht eine bundesweite 2G-Regel (vollständig geimpft oder genesen) vor. Dies hat es in Niedersachsen bislang noch nicht gegeben, allerdings hatte die Landesregierung eine solche Verschärfung auch bereits angekündigt. Geschäfte des sogenannten täglichen Bedarfs sind davon nicht betroffen, dort können nicht geimpfte Menschen auch weiterhin einkaufen. Das sind etwa sämtliche Lebensmittelgeschäfte oder Apotheken.

Neu ist ebenfalls eine Einschränkung bei Veranstaltungen. Bei Veranstaltungen im Freien, also etwa bei Fußballspielen, dürfen laut Bund-Länder-Beschluss nur noch 30 bis 50 Prozent der verfügbaren Plätze belegt werden, mit maximal 15.000 Menschen. Diese Obergrenze lag im Bundesland bislang bei 25.000. Bei Veranstaltungen im Innenbereich dürfen künftig maximal 5000 Menschen zusammenkommen. Ob Niedersachsen sich an diese Zahlen hält, oder womöglich schärfer vorgeht, muss ebenfalls in der kommenden Woche beraten werden.

Nicht geimpfte Menschen dürfen sich bundesweit künftig mit weniger Menschen treffen. Private Zusammenkünfte bei Ungeimpften sind laut Beschluss im öffentlichen oder privaten Raum, nur noch mit dem eigenen Haushalt sowie maximal zwei Menschen eines weiteren Haushalts möglich. Kinder unter 14 Jahren sind hiervon ausgenommen. Ehepaare oder Lebensgefährten gelten auch als ein Haushalt, wenn sie nicht zusammen wohnen.

Der Verkauf von Feuerwerk und sämtlicher Pyrotechnik wird vor Silvester verboten. Außerdem soll es An- und Versammlungsverbote an Silvester sowie dem Neujahrstag auf publikumsträchtigen Plätzen geben. Das sollen Kommunen vor Ort festlegen.

Wo Niedersachsen strenger ist

Das ist das Bundesland in einigen Bereichen. Bund und Länder haben sich etwa auf die 2G-Regel bei Kinos, Theatern oder Gaststätten geeinigt. Dort gilt in Niedersachsen seit Mittwoch fast flächendeckend die 2G-plus-Regel. Vollständig gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Infektion genesen, reicht also nicht mehr. Menschen müssen sich zusätzlich negativ testen lassen. Bei Bedarf können sie dies jeden Tag tun. Ein negativer Corona-Schnelltest darf maximal 24 Stunden alt sein, ein PCR-Test maximal 48 Stunden. Die PCR-Tests müssen aber in der Regel selbst bezahlt werden, die Schnelltests sind kostenlos.

Wer in Niedersachsen eine Corona-Auffrischungsimpfung erhalten hat, könnte von der geltenden 2G-plus-Regel künftig jedoch ausgenommen werden. Dies werde innerhalb der Koalition geprüft, sagte Weil. Man wolle den Menschen nicht mehr abverlangen, als notwendig sei. Für Menschen mit einer sogenannten Booster-Impfung könnte dann der unter 2G-plus-Bedingungen notwendige zusätzliche Test entfallen. Auch diesbezüglich wird voraussichtlich in der kommenden Woche mehr Klarheit vorliegen.

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