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"Denkmal für Impfopfer": Rechtsextreme gewinnen – Gedenkstein darf bleiben


Rechtsextreme gewinnen Rechtsstreit
"Denkmal" für "Impfopfer" darf stehen bleiben

Von t-online, mgr

20.06.2023Lesedauer: 2 Min.
Ein von der rechtsextremen Partei Freie Sachsen aufgestellter Gedenkstein mit der Inschrift «Zur Erinnerung an die Opfer des Corona-Impfexperiments und der Zwangsmaßnahmen des Kretschmer-Regimes» steht im Ortsteil Zinnwald auf einem Privatgelände am Straßenrand.Vergrößern des BildesDer Gedenkstein der rechtsextremen Partei Freie Sachsen wurde auf einem Privatgrundstück aufgestellt – gut sichtbar am Ortsausgang an einem beliebten Wanderweg. (Quelle: Sebastian Kahnert/dpa)
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Das Oberverwaltungsgericht Bautzen gibt Freien Sachsen recht: Das "Denkmal" für "Opfer" des "Kretschmer-Regimes" ist von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Der Gedenkstein für die "Opfer des Corona-Impfexperiments" und der "Zwangsmaßnahmen des Kretschmer-Regimes" darf stehen bleiben. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht sieht in die Inschrift des Denkmals – in Zinnwald nahe der tschechischen Grenze – vom Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt. Ein Straftatbestand werde deshalb nicht erfüllt, teilte das Gericht am Dienstag mit.

Aufgestellt worden war der rund zwei Meter hohe Stein im April von der rechtsextremen Splitterpartei Freie Sachsen auf einem Privatgrundstück in Zinnwald, an dem ein Wanderweg vorbeiführt. Seitdem sorgt die Inschrift "Zur Erinnerung an die Opfer des Corona-Impfexperiments und der Zwangsmaßnahmen des Kretschmer-Regimes" für Streit.

Das Verwaltungsgericht Dresden war Ende Mai zu einer anderen Einschätzung und sah einen Anfangsverdacht des Straftatbestands, der Verunglimpfung des Staats und seiner Symbole. Und einer gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung. Für das Verwaltungsgericht bestand deshalb eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Die Freien Sachsen legte gegen das Urteil Beschwerde ein und bekamen recht.

OVG: Michael Kretschmer muss sich Regime-Vorwurf gefallen lassen

Das Oberverwaltungsgericht begründete ihre Entscheidung damit, dass es nicht darauf ankomme, ob die Äußerung als wertvoll oder wertlos, richtig oder falsch, gefährlich oder harmlos, abzulehnen oder billigenswert eingeschätzt werde.

Die Inschrift enthalte Kritik an den Coronaimpfungen und indirekt auch an den staatlichen Infektionsschutzmaßnahmen während der Pandemie. Nicht im Vordergrund stehe hingegen die persönliche Herabsetzung des sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (CDU) und der Staatsminister, erklärte das OVG.

Die Äußerungen seien zwar abwertend für die Landesregierung, bezögen sich aber auf den politischen Meinungskampf. Auch demokratische Politiker müssten sich daher den in der Bezeichnung "Regime" enthaltenen Vorwurf gefallen lassen. Daran ändere auch nichts, dass der Stein im öffentlichen Raum stehe. Der Beschluss kann nicht angefochten werden.

Freie Sachsen: Für rechtlich umstrittene Aktionen bekannt

Die Kleinstpartei Freie Sachsen wurde 2021 vom Landesverfassungsschutz als rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Die Freien Sachsen mobilisierten in der Pandemiekrise gegen die Coronamaßnahmen der Regierung und beteiligten sich führend an den sachsenweit zahlreichen Protesten.

Bei ihren Protestformen greift die Partei teilweise auf rechtlich umstrittene Aktionen zurück, im März ermittelte die Staatsanwaltschaft etwa wegen Störpropaganda gegen die Bundeswehr. Die Kleinstpartei hatte mit gefälschte Einberufungsbescheide verschickt. Warum das Verfahren eingestellt wurde, lesen Sie hier.

Verwendete Quellen
  • medienservice.sachsen.de: Mitteilung des Sächsischen Oberverwaltungsgericht vom 20. Juni 2023
  • Eigene Recherchen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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