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Neonazi Max Schreiber von "Freien Sachsen" ergattert Presseausweis


Von fragwürdigem Anbieter
Bekannter Rechtsextremist ergattert Presseausweis

Von t-online
Aktualisiert am 24.05.2024Lesedauer: 2 Min.
Max Schreiber kommentiert auf Telegram aktuelle Nachrichten und lädt zu Interviews ein – reicht das für einen Presseausweis? Der Deutsche Journalisten-Verband widerspricht vehement.Vergrößern des BildesMax Schreiber kommentiert auf Telegram aktuelle Nachrichten und lädt zu Interviews ein – reicht das für einen Presseausweis? Der Deutsche Journalisten-Verband widerspricht vehement. (Quelle: Bildmontage (xcitepress, Screenshot Telegram))
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Ein dubioser Internet-Anbieter verkauft für etwa 200 Euro Presseausweise – wohl auch an Max Schreiber von den "Freien Sachsen". Verschafft ihm das jetzt Sonderrechte?

Der bekannte Rechtsextremist Max Schreiber hat sich einen Presseausweis gekauft. "Jetzt geht's richtig los. Ganz offiziell, mit Presseausweis", verkündet der frühere NPD-Landratskandidat. Den Ausweis erwarb er augenscheinlich beim kommerziellen Anbieter GNS Press – als Pressefotograf für seinen Telegram-Kanal.

GNS Press ist für laxe und intransparente Vergabekriterien bekannt. Ab 197 Euro plus Jahresgebühr stellt die Firma Presseausweise aus – journalistische Tätigkeit muss bei Antragsstellung nicht nachgewiesen werden.

Auch dem Neonazi Sven Liebich wurde ein solcher Ausweis ausgestellt. Der selbsternannte "König von Deutschland", der "Reichsbürger" Peter Fitzek, ergatterte einen Ausweis eines ähnlich fragwürdigen Anbieters, recherchierte "Die Zeit". Auf den ersten Blick sind diese kaum von bundeseinheitlichen Presseausweisen zu unterscheiden.

Innenministerium Sachsen: Ein Presseausweis allein genügt nicht

Das sächsische Innenministerium stellt jedoch klar, dass ein Presseausweis allein nicht ausreicht, um journalistische Sonderrechte zu erhalten. "Das Vorlegen eines Presseausweises ist nur ein mögliches Kriterium neben weiteren", teilte ein Sprecher des Innenministeriums t-online mit. Die Polizei entscheide im Einzelfall nach Ermessen über den Zugang. Beamte seien für die Ausweise gewerblicher Anbieter sensibilisiert.

Trotzdem gab es Fälle, in denen solche Ausweise Privilegien verschafften: 2015 kam Pegida-Gründer Lutz Bachmann wie ein Pressevertreter ins Landgericht Dresden – ganz ohne gültigen bundeseinheitlichen Ausweis.

Leider lasse sich der Begriff des Presseausweises nicht schützen, sagt Hendrik Zörner vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV) t-online. Juristisch könne man deshalb nicht gegen das Geschäft mit den Ausweisen vorgehen.

"Das ist politischer Agitprop in Reinform"

Immer mehr rechtsextreme Aktivisten versuchen, sich als Medienmacher zu etablieren: Die rechtsextremen "Freien Sachsen" veröffentlichen Podcasts und ein Magazin, reichweitenstark verteilt über verschiedene Telegram-Kanäle. Max Schreiber kommentiert auf seinem Account aktuelle Nachrichten und lädt zu Interviews ein.

Ist das bereits presseähnlich? Für den DJV ist die Antwort klar: "Das ist politischer Agitprop in Reinform, aber kein Journalismus", so Zörner. "Die Postings fordern die User zu Handlungen auf, Informationen sind höchst oberflächlich und nicht mit journalistischer Arbeit zu verwechseln." Deshalb habe Schreiber auch keinen Anspruch auf den bundeseinheitlichen Presseausweis, der vom DJV und anderen seriösen Berufsorganisationen ausgestellt werde.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherchen
  • Antwort des sächsischen Innenministeriums auf t-online-Anfrage
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